Bereits 2003 hatte sich der Bamberger Verlag den Namen der Romanfigur für Waren wie Körperpflegeartikel, Konfitüre, Tee und Schmuck schützen lassen. Dagegen wehrte sich die Münchner Constantin Film - zunächst erfolgreich. Das Filmunternehmen erreichte, dass das Markenamt den Schutz für fast alle Produkte wieder aufhob. Denn: Der deutsche Verbraucher denke bei Winnetou an „einen fiktiven, edlen und guten Indianerhäuptling“, befand das Amt. Deshalb sei der Begriff nicht aussagekräftig genug, um als Marke geschützt zu werden.