Windpark: Einigung mit Landratsamt

Von Heike Hampl

In Busbach sollen sechs Windräder entstehen. Zwei Waldbesitzer stört das. Sie sagen: Wenn Eis an den Rotoren hängt, sind unsere Wege gesperrt. Wie sollen wir dann im Wald arbeiten? Vor Gericht haben sich die beiden Nebenerwerbslandwirte am Donnerstagmittag mit dem Bayreuther Landratsamt geeinigt. Noch den ganzen Tag wird es vor dem Verwaltungsgericht um verschiedene Klagen in Sachen Windpark Busbach/Alladorf gehen.

Anfang August wurden Bauteile für Windräder im Windpark Alladorf angeliefert - mit einem aufwändigen Schwertransport. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Das Problem: Von Windrädern geht Gefahr aus. Und zwar dann, wenn sich Eis an den Rotoren festsetzt. Wird das Eis zu schwer, schalten die Anlagen ab und heizen die Rotoren. Dann fällt das Eis herunter, damit die Anlagen wieder anlaufen können. Bei einem Rotorendurchmesser von 116 Metern entsteht wegen des Windes dadurch ein Gefahrenbereich von 130 Metern rund um die Anlage. Das Bayreuther Landratsamt wollte Wege innerhalb dieses Gefahrenbereichs deswegen sperren, sobald Gefahr durch Eis besteht.

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Die Kläger: Die beiden Busbacher Familien, die sich gegen diesen Bescheid wehren, fürchten um ihre Arbeit. "Winterzeit ist Waldzeit", sagen sie. Wenn der Boden gefroren sei, könne man besonders schonend Holz machen. "Wenn dann die Wege gesperrt sind, kommen wir nicht mehr in unseren Wald." Deswegen haben sie gegen die Genehmigung des Landratsamtes Klage eingereicht.

Die Lösung: Warnlichter sollen in Busbach dann angehen, wenn Gefahr durch die Windräder besteht. Dann ist es für Fußgänger verboten, sich den Anlagen zu nähern. Für Forst- und Landwirtschaft wird dieses Verbot aber nicht gelten. Die Waldbauern dürfen ihre Wege also weiter nutzen. Der Anwalt der Kläger, Volker Hampel, ist damit nur bedingt glücklich: "In den Wald fährt man mit offenen Traktoren. Da werde ich vom Eis genauso getroffen wie als Fußgänger." Die Firma Primus, die zum Prozess beigeladen war, lässt dieses Argument nicht gelten. "Dann muss ich mit geschlossener Kabine fahren. Ich kann mich nicht in diese Gefahr begeben." Bevor der Richter ein Urteil sprechen musste, einigten sich Landratsamt und Kläger - wenn auch zähneknirschend.

Info: Am Mittag geht es vor Gericht wieder um den Windpark. Von acht Anlagen sollen sechs in Eckersdorf und damit im Kreis Bayreuth entstehen. Zwei Räder sollen in Thurnau und damit im Kreis Kulmbach entstehen. Eine Thurnauerin klagt gegen die Genehmigungen der beiden Landratsämter, ihr Haus würde rund 800 Meter vom Windpark entfernt stehen. Am späten Nachmittag wird das Verwaltungsgericht außerdem eine Klage des Betreiberfirma Primus gegen die Landratsämter verhandeln - dann geht es um die Auflagen, die die Behörde dem Betreiber macht.

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