Wildunfall zu spät gemeldet - Anzeige

Am Dienstag bekam ein 54-Jähriger Kirchenlamitzer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil er einen Wildunfall zu spät gemeldet hat.

 
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Bereits morgens um 6 Uhr fuhr der Mann auf der Staatsstraße 2176 zwischen Höchstädt und Hebanz ein WIldschwein an. Den Vorfall meldete er laut Polizeibericht  allerdings erst um 13 Uhr. Dadurch hat der Mann gegen das Bayerische Jagdgesetz verstoßen.

Die Polizeiinspektion Wunsiedel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Unfällen mit Wild, insbesondere mit Schalenwild, wie. Reh, Hirsch und Wildschwein, eine sofortige Meldung unbedingt notwendig ist.

Hintergrund ist zum einen der tierschutzrechtliche Gedanke. Angefahrenes Wild kann so durch den zuständigen Jagdpächter oder der Polizei von seinem Leiden erlöst werden. Zum anderen ersparen sich Autofahrer dadurch Schwierigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung. Nach einiger Zeit ist es der Polizei unter Umständen nicht mehr möglich, Unfallspuren an einem Auto zweifelsfrei einem Wildunfall zuzuordnen.

red

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