Ab Montag wird die Zahl der Menschen, die in privaten Räumen und in der Öffentlichkeit zusammenkommen dürfen, streng begrenzt. Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Schulen, Kitas und der Einzelhandel bleiben anders als im Frühjahr aber geöffnet. In einigen Bundesländern wurden die Beschlüsse bereits in Landesverordnungen gegossen. Andere Länder wollen erst im Laufe des Wochenendes bestimmen, wie die verschärften Regelungen konkret umgesetzt werden.
In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben der Bundesregierung an die Länderchefs hieß es am Freitag: «Würden keine oder weniger einschneidende Maßnahmen getroffen, würde sich das Infektionsgeschehen rasant weiter verschärfen.» Unterschrieben ist der Brief von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Aus Sicht der Bundesregierung ermöglichen die Vorgaben des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch «in jedem Fall eine Umsetzung durch Verordnungen der Länder in verfassungsrechtlich zulässiger Weise».
Kultur- und Gastrobranche protestieren heftig gegen die Schließungen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) räumte in ihrem am Samstag veröffentlichten Podcast ein, dass es nun erneut viele träfe, die seit Beginn der Pandemie Umsatzeinbußen verzeichneten. Sie versicherte, dass den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden solle - und wiederholte ihre Einschätzung aus der Regierungserklärung am Donnerstag: «Der Winter wird hart.»
Juristen rechnen mit einer Klagewelle. Am Berliner Verwaltungsgericht sind bereits die ersten Eilanträge eingegangen. In welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrechtseingriffe zu Rechtsschutzverfahren kommen werde, sei derzeit noch nicht verlässlich zu prognostizieren, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, der «Rheinischen Post» (Samstag).
Die neuen Corona-Schnelltests sollten aus Sicht von Patientenschützern auch genutzt werden, um Sterbenden und Angehörigen einen gemeinsamen Abschied zu ermöglichen. «Niemals darf es erneut dazu kommen, dass sie voneinander isoliert und allein gelassen werden», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der dpa. Bund und Länder seien gefordert, ausreichend Schnelltests für Menschen in der letzten Lebenszeit, Angehörige und Begleiter wie Seelsorger oder Hospizhelfer bereitzustellen.
Die FDP will, dass nicht nur medizinisches Fachpersonal die Schnelltests durchführen darf. «Die Durchführung der Schnelltests kann nicht noch zusätzlich von den Pflegefachkräften übernommen werden», sagte die Pflege-Expertin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Westig, der «Welt». Bei entsprechender Schulung sollten zusätzliche, geeignete Personen die Tests durchführen können.