Wer baut, muss Parkplätze schaffen und diese nachweisen. Das gilt für den Bau von Wohnungen ebenso wie für Geschäfte und Unternehmen. Wie die Stadt Kulmbach das künftig regeln will, das steht in der „Satzung über die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge“, die der Stadtrat neu verabschiedet ab. Die „Stellplatzsatzung“, wie das offizielle Wortungetüm kurz genannt wird, wurde nötig, weil der Freistaat Bayern alle Regelungen zum Nachweis von genügend Parkflächen an die Kommunen übertragen hat. Seit dem 1. Oktober sind die Gemeinden für die Regelungen zuständig. Wer keine Satzung hat, für den gilt auch bis dahin keine Stellplatzpflicht mehr, hat die Verwaltung im Kulmbacher Rathaus den Stadtrat informiert.