Wettbewerbszentrale Unlautere Werbung zu Corona im Visier

Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

BAD HOMBURG. Die Wettbewerbszentrale warnt vor irreführender Werbung für Gesundheitsprodukte, die Verbrauchern Schutz vor dem Coronavirus versprechen.

 
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„In den letzten Tagen und Wochen sehen wir leider einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen“, sagte Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Behörde, am Donnerstag.

Mit vollmundigen Aussagen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ würden Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Verunsicherung werde ausgenutzt, so die Wettbewerbsbehörde in Bad Homburg.

Eine Firma habe in Zeitungsanzeigen mit einer Frau mit Atemschutzmaske für ein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel geworben, darüber die Aussage: „Schützen Sie ihren Körper. Jetzt!“. Damit sollte gezielt die Aufmerksamkeit der Verbraucher erreicht und suggeriert werden, mit der Einnahme lasse sich eine Infektion verhindern, monierte die Wettbewerbszentrale. Gerade bei Gesundheit und Lebensmitteln gälten aber strikte Regeln. Krankheitsbezogene Aussagen seien in der Werbung für Lebensmittel verboten.

Die Wettbewerbszentrale, die von Unternehmen sowie Kammern und Verbänden der Wirtschaft getragen wird, hat 2019 knapp 10.000 Anfragen und Beschwerden erhalten. In fast 2200 Fällen ist sie mit förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße eingeschritten. Über 500 Streitigkeiten waren vor Gericht anhängig.



 

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