Haben Nachbarn ein Mitspracherecht?
"Die Nachbarn haben im Wesentlichen die gleichen Rechte wie bei einer Baugenehmigung", sagt Herbert Retzer. "Werden nachbarschützende Vorschriften verletzt, kann die Beseitigung des Baukörpers verlangt werden."
Wie erfährt der Landkreis von Schwarzbauten?
"In den meisten Fällen kommen Meldungen von den Nachbarn, einige Meldungen von den Gemeinden", sagt Retzer. "Einzelne Meldungen kommen von anderen Behörden und Stellen, wenn deren Belange berührt sind."
Was passiert nach einer solchen Meldung?
Die Behörde prüft, ob und wie das Bauvorhaben doch noch mit den Vorschriften in Einklang gebracht werden kann, zum Beispiel durch Umplanungen oder Umbauten, eine Veränderung der Abstandsflächen oder durch neue Grundstücksregelungen. "Ist auch dies nicht möglich, ist zu entscheiden, ob das Bauvorhaben geduldet werden kann oder beseitigt werden muss", sagt Retzer. Wesentliche Faktoren dabei seien, ob die Interessen von Nachbarn oder der Öffentlichkeit betroffen sind.
Wie viele Schwarzbauten gab es 2015 in den heimischen Landkreisen?
Für den Landkreis Bayreuth kann Herbert Retzer das nicht nicht beantworten. Insgesamt habe die Behörde im vergangenen Jahr 634 Bauanträge erhalten. Wie viele davon nachträglich eingereicht oder nicht eingehalten wurden, darüber gebe es keine Statistik. Aber: "Einen vollständigen Rückbau größerer Bauten gab es nicht", sagt Retzer. Die meisten der zunächst nicht genehmigten Bauten habe der Landkreis nach geringen Umplanungen oder Umbauten nachträglich genehmigt. "Der Rest wird geduldet" - etwa wenn die Überschreitungen nur geringfügig seien und niemanden beeinträchtigten. Auch im Landkreis Kulmbach wird nach Angaben von Thomas Weber, dem Leiter der Bauabteilung, keine Statistik über die Bauverstöße geführt. "Es ist aber so, dass die gemeldeten Schwarzbauten in aller Regel genehmigungsfähig sind, manchmal mit Auflagen oder dergleichen." In aller Regel komme es nicht soweit, dass die Behörde einen Rückbau fordern müsse. Besondere Verstöße oder Ärgernisse habe es auch im Landkreis Kulmbach im vergangenen Jahr nicht gegeben.
Was kostet es, wenn ein Schwarzbau auffliegt?
Das Bußgeld richtet sich unter anderem danach, ob der Bauherr vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Auch die Art des Gebäudes ist von Bedeutung: "Ein Wohnhaus wird anders gewertet als ein Geräteschuppen", sagt Retzer. Ob der Bauherr sich einsichtig zeigt und aktiv an der Umgestaltung oder der Umplanung mitwirkt, werde bei der Höhe des Bußgeldes ebenfalls bedacht, sagt Retzel. Weitere Aspekte seien, wie die finanziellen Verhältnisse des Bauherren sind und ob er zusätzliche Kosten für Umbau oder Beseitigung hat. Im vergangenen Jahr war das niedrigste Bußgeld laut Retzer ein dreistelliger Betrag, das höchste Bußgeld war fünfstellig.