In Neustadt am Kulm beschäftigt sich derzeit der Stadtrat mit dem Thema: Dort hatte ein Bürger eine Holzlege errichtet, ohne sie genehmigen zu lassen. In Eckersdorf hat ein Bürger sein Grundstück begradigt, auch er hätte eine Genehmigung gebraucht. Das sind keine Einzelfälle: Immer wieder verstoßen Bauherren mit kleinen Projekten gegen eine Genehmigung oder haben gar nicht erst eine eingeholt, so wie der Eckersdorfer, der sein Grundstück durch eine Auffüllung begradigt hat. "Viele denken, man dürfe das, weil es sich nicht um einen Bau in dem Sinne handelt", sagt der Eckersdorfer Verwaltungsleiter Bernhard Brosig. "Aber ein Bauvorhaben ist es eben trotzdem."