Gäste beschweren sich über strenge Regelungen im Festzelt Fremdesser müssen draußen bleiben

Von Steven Mularczyk

Wenn Robert Lenz an das Volksfest denkt, bekommt er Magenschmerzen. Vor Wut. Anlass für seinen Ärger ist ein Streit mit dem Sicherheitspersonal. Am Freitag wollte er Essen mit ins Festzelt nehmen. Die Sicherheitsleute ließen ihn aber nicht hinein. Der Grund: Sie hatten die Anweisung, niemanden mit mitgebrachtem Essen ins Festzelt zu lassen.

„Normalerweise ist es doch Bierzelttradition, dass man sein Essen mitbringen darf, wenn man eben Getränke bestellt“, sagt Lenz. So sei es immer gewesen, beschwört der 54-Jährige die gute alte Zeit. Jedes Jahr besucht er das Festzelt.

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Gäste beschweren sich auf der Facebook-Seite des Kuriers

Auf der Facebookseite des Kuriers beschwerten sich am Dienstag noch weitere Gäste. Kinder mit Eis seien nicht mehr ins Festzelt gelassen worden, obwohl ihre Familien noch dort saßen. Eine Familie habe nicht das Festzelt betreten dürfen, weil sie Obst dabeihatte. Ein anderer Gast berichtet, er sei im Biergarten gesessen. Sein Sohn sei nicht durch die Sicherheitskontrolle in den Biergarten gekommen, weil er Essen von einer Bude gegenüber dabeigehabt habe. Jan Kempgens von der Bayreuther Marketing und Tourismus GmbH (BMTG) erfuhr erst gestern von den Beschwerden – durch den Kurier. Am Donnerstag hatten die BMTG und Festwirt Jochen Mörz über die Regelung gesprochen. „Wie Herr Mörz das handhabt, ist seine Sache“, sagte Kempgens.

Festwirt will selbst Speisen verkaufen

Der Kurier konfrontierte gestern auch Festwirt Jochen Mörz mit den Vorwürfen. Der Festwirt sagte: „Das geht natürlich gar nicht, dass Kinder nicht mehr ins Festzelt gelassen werden.“ Mörz selbst war am Samstag, als es die meisten Vorfälle gab, nicht in Bayreuth. Er betreut gleichzeitig auch das Frühlingsfest in Traunstein. Nur über das Telefon habe er von den Beschwerden erfahren. Die wenigsten Festwirte lassen Essen von außerhalb in ihren Zelten zu. „Man steht ständig im Wettbewerb“, erklärte Mörz, „und wir leben vom Verkauf unserer Speisen und Getränke.“ Auf dem Frühlingsfest habe es die Regel schon gegeben, damals habe sich niemand beschwert, so Mörz.


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Mittwochsausgabe (22. Mai) des Nordbayerischen Kuriers.

Foto: Harbach