Stadt in der Pflicht
Ganz anders sieht das die Stadt Pottenstein. „Wir haben dort schulpflichtige Kinder und die müssen irgendwie nach Pottenstein kommen“, erklärt Bürgermeister Stefan Frühbeißer, „es ist eine Schulbushaltestelle. Ein Schulbus darf nicht rückwärtsfahren, also brauchen wir diese Wendeschleife.“ Zudem seien die Stadt und das Landratsamt dazu verpflichtet, die Haltestellen so anzulegen, dass sie den gültigen Richtlinien entsprechen. Das bedeute, der Einstieg müsse barrierefrei sein. Deshalb werde dort auch ein Bordstein angelegt, der bis jetzt gar nicht vorhanden ist. „Ein gewünschter Nebeneffekt, wenn man dort einen Bordstein anlegt, ist die automatische Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße“, erklärt Frühbeißer, „außerdem ist dort so oder so eine ausgewiesene ÖPNV-Haltestelle. Man darf durchaus die Frage stellen, ob überhaupt so nahe an einer Bushaltestelle legal geparkt werden darf.“ Außerdem habe niemand einen Anspruch auf Stellplätze, die sich auf öffentlichem Grund befinden. Genau das, lässt die Familie Kohlmann nun prüfen.