Eine Pferdehalterin aus Rheinland-Pfalz muss einem Urteil zufolge einer Fahrradfahrerin 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie von dem Tier vom Rad gestoßen und verletzt wurde. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Halter den entstandenen Schaden ersetzen, teilte das Landgericht Koblenz am Dienstag mit. Die Richter gaben damit der klagenden Radfahrerin Recht. (Az. 9 O 140/21)