Glücklich ist das Kita-Team darüber nicht, sagt Leiterin Ursula Fabiger. „Aber wir haben keine Wahl.“ Die Europäische Union hat Regeln, Normen und Vorschriften für alles Mögliche, seit Dezember 2014 auch für die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Was drin ist, muss draufstehen – ganz besonders Allergene wie Nüsse und Gluten. Diese „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“, wie sie offiziell heißt, grätscht in den Alltag der Kindertagesstätte Rosental. Sie führt dazu, dass selbstgebackene Kuchen dort neuerdings verboten sind und Eltern das Brot für das Frühstück im Kindergarten bei einem der Creußener Bäcker kaufen müssen – denn von denen liegen im Kindergarten für sämtliche Sorten die Inhaltsstoffe vor. Für alle Nahrungsmittel, die die Kinder im Kindergarten erhalten, müssen genaue Zutatenlisten vorhanden sein. Wer Lebensmittel spendet, muss diese mindestens einen Tag vorher abgeben – abgepackt und deklariert.