Wegen EU: Kuchenverbot im Kindergarten

Von Andrea Pauly
Moritz, Helene und Mia schmeckt es. Aber nicht alles, was schmeckt, dürfen die Kinder in der Kindertagesstätte Rosental essen: Alles muss deklariert sein, jeder Inhaltsstoff muss bekannt sein. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Geburtstagsfeier im Kindergarten: Die anderen Kinder und die Erzieher singen ein Lied, dann darf das Geburtstagskind die Kerzen auspusten. Es gibt für alle selbstgebackenen Kuchen. Ach nein, doch nicht. In der Kindertagesstätte Rosenthal darf Omas Guglhupf nicht auf den Tisch.

 
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Glücklich ist das Kita-Team darüber nicht, sagt Leiterin Ursula Fabiger. „Aber wir haben keine Wahl.“ Die Europäische Union hat Regeln, Normen und Vorschriften für alles Mögliche, seit Dezember 2014 auch für die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Was drin ist, muss draufstehen – ganz besonders Allergene wie Nüsse und Gluten. Diese „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“, wie sie offiziell heißt, grätscht in den Alltag der Kindertagesstätte Rosental. Sie führt dazu, dass selbstgebackene Kuchen dort neuerdings verboten sind und Eltern das Brot für das Frühstück im Kindergarten bei einem der Creußener Bäcker kaufen müssen – denn von denen liegen im Kindergarten für sämtliche Sorten die Inhaltsstoffe vor. Für alle Nahrungsmittel, die die Kinder im Kindergarten erhalten, müssen genaue Zutatenlisten vorhanden sein. Wer Lebensmittel spendet, muss diese mindestens einen Tag vorher abgeben – abgepackt und deklariert.

"Da hat's mir den Vogel rausgedrückt"

Anton Kreutzer (66) ist Opa von zwei Kindern, die die Kindertagesstätte Rosental besuchen. Er ist fassungslos über diese Bürokratie. Dass Eltern nicht einmal mehr selbstgebackenen Kuchen oder Muffins mitbringen dürfen, geht ihm zu weit: „Da hat‘s mir den Vogel rausgedrückt, als ich das gelesen habe.“ Er findet: Der Kindergarten verhält sich „etwas päpstlicher als der Papst“.

Leiterin trägt Verantwortung

Kindergartenleiterin Ursula Fabiger widerspricht. „Die Vorschrift stammt nicht von mir. Ich finde sie auch nicht sehr lustig.“ Es habe lange Diskussionen im Team gegeben, wie und wie streng die Kindertagesstätte die EU-Verordnung umsetzt. Doch dass sie umgesetzt werden muss, steht für sie außer Frage: „Ich kann das nicht ignorieren.“ Wenn etwas passiere, müsse sie die Verantwortung übernehmen. „Da muss die Leiterin und Erzieherin anders entscheiden, als es der Mensch vielleicht täte.“

Kunstwerke aus dem Backofen

Fabiger hat aber auch Verständnis für Anton Kreutzers Ansicht. „Wir haben uns auch alle darüber aufgeregt“, sagt die Leiterin. Gerade, dass es keine selbstgebackenen Kuchen beim Kindergeburtstag mehr geben darf, sei bedauerlich. „Es gab sicher Kinder, für die das wichtig war. Manche Eltern haben wahre Kunstwerke gebacken.“ Dennoch: Der Kuchen sei nur ein Bestandteil der Geburtstagsfeiern. „Es gibt immer noch den pädagogischen Teil, in dem das Kind besonders wertgeschätzt wird, ein Geschenk bekommt und im Mittelpunkt steht.“ Die eigentliche Feier gibt es weiterhin. „Ich glaube deshalb nicht, dass es für die Kinder ein Problem ist.“

Keine Einschränkung für Obst

Die Alternative zum „Kuchenverbot“ wäre gewesen, die Eltern zu verpflichten, die Inhalte – inklusive Hersteller jeder einzelnen Zutat – akribisch aufzulisten. „Das wäre ein Riesenaufwand“, sagt Fabiger. „Das wollten wir ihnen ersparen.“ Obst und Gemüse gibt es für die Kinder hingegen weiterhin: Darin seien keine der aufgelisteten Allergene enthalten. Anton Kreutzer versteht nicht, wo die Grenze gezogen wird: „Es gibt doch auch Kinder, die gegen Erdbeeren allergisch sind.“ Ursula Fabiger sieht die Regelung als einen Kompromiss. „Wir wollten so viel Freiheit wie möglich erhalten.“

"Es ist total verrückt"

„Es ist total verrückt“, sagt Pfarrerin Tina Binder, die Trägervertreterin für die evangelische Kirchengemeinde. Auch in den anderen Kindertageseinrichtungen der evangelischen Kirchengemeinde gilt das Kuchenverbot. Denn die Sicherheit der Kinder gehe vor. „Was ist denn, wenn ein Kind mal einen allergischen Schock hat, weil wir uns nicht an die Verordnung gehalten haben? Die Verantwortung möchte ich nicht übernehmen und die will ich auch niemand anderem zumuten.“ Auch sie versteht Eltern, für die ein selbstgebackener Kuchen dazugehört. Sie sieht aber auch einen positiven Effekt: „Obst und Gemüse spielt dadurch eine größere Rolle in den Einrichtungen. Das finde ich gut.“

Kuchenbuffets sind nicht betroffen

Die neue Verordnung hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufruhr gesorgt, weil viele Ehrenamtliche ihre Kuchenbuffets in Gefahr sahen. Deshalb folgte eine Nachbesserung. Der Verkauf von Kuchen bei Basaren oder Festen auf lokaler Ebene sind von der Regelung ausgenommen, heißt es darin.

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