In Gera und Erfurt gelten bereits seit 2019 entsprechende Regelungen, die Stadt Gera wies diese Woche auch noch einmal explizit per Pressemitteilung darauf hin. Hier darf ebenfalls nicht abgepumpt werden, auch wenn man vorher eine Erlaubnis hatte. Wer dagegen verstößt, kann 10.000 Euro Bußgeld kassieren. Auch im Saale-Orla-Kreis gilt eine solche Regel, die nach Mitteilung des Landratsamt weiter gültig ist. Im April seien etwa nur halb so viele Niederschläge heruntergekommen wie im langjährigen Mittel. Ähnliches gilt im Ilm-Kreis.
Im Wartburgkreis ergriff der Landkreis noch keine solche Maßnahme. In den Erlaubnissen für Wasserpumpen sei aber geregelt, dass die Entnahme bei zu niedrigem Wasserstand einzustellen ist. Wer ohne Erlaubnis Wasser entnimmt, riskiert Strafen von bis zu 50.000 Euro. Auch im Landkreis Nordhausen gibt es keine solche Allgemeinverfügung, und sie sei auch nicht geplant, sagte eine Sprecherin.
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