Die Polizei erklärt Was tun bei einem Unfall mit einem Wolf?

Udo Fürst
Dieses traurige Schicksal ereilt jedes Jahr Dutzende Wölfe in Deutschland. Auch in der Region wurden in den vergangenen Monaten mehrere Tiere totgefahren. Foto: Rainer Weißflog

Die Polizei erklärt, was der Autofahrer bei einer Karambolage mit einem Wildtier tun sollte.

 
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Pegnitz - Der Wolf gehört mittlerweile zum festen Bild in Deutschlands Wald und Flur – auch in der Region rund um den Veldensteiner Forst, Neuhaus a. d. Pegnitz und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Mit der Rückkehr des Canis Lupus gehen aber auch immer mehr Unfälle einher. Allein in den vergangenen Wochen wurden im Landkreis Neustadt an der Waldnaab zwei Tiere überfahren. Vor eineinhalb Jahren hat auch auf der Kreisstraße BT 28 von Pegnitz nach Plech ein Mercedes-Fahrer einen Wolf angefahren. Das Tier verstarb an der Unfallstelle.

Der Wolf ist auf dem Vormarsch, er kehrt zurück in sein altes Revier. Erst vor wenigen Tagen hat nach drei Wolfssichtungen in den vergangenen Wochen in Horlach (Pegnitz) und Höfen (Neuhaus an der Pegnitz) ein Zeitungsfahrer in den frühen Morgenstunden bei Betzenstein einen Wolf gesehen, fotografiert und gefilmt.

Aufgrund des vermehrten Auftretens des Wolfs können auch solche Wildunfälle nun öfter vorkommen. Der Pegnitzer Polizei-Hauptkommissar Reinhold Bäuml informiert, was in so einem Fall zu beachten ist.

Das Tier nicht einfach liegen lassen, darauf weist Bäuml zuerst hin. Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich der Autofahrer, der an einem Unfall beteiligt ist, darum kümmern, dass keine Gegenstände oder Tiere auf der Straße zurückbleiben. „Entweder man nimmt Handschuhe und zieht es weg, oder zumindest absichern und die Polizei verständigen“, informiert er. Denn nicht jedem könne zugemutet werden, ein totes wildes Tier von der Straße zu ziehen. „Es braucht auch keiner aussteigen, wenn da ein Hirsch liegt und noch zappelt, weil es zu gefährlich wäre. Einfach Warnblinklicht an, Warndreieck aufstellen und die Polizei rufen.“

Die Polizei müsse bei jedem Wildunfall informiert werden, auch wenn der Fahrer das Tier selbst an den Straßenrand bugsiere. Die Beamten kümmern sich dann darum, dass ein Tierarzt (sollte noch Hoffnung für das Tier bestehen) und der Jagdpächter informiert werden. „Was man nicht machen darf, ist, das Tier einzuladen und mitzunehmen. Da wäre möglicherweise der Straftatbestand der Wilderei gegeben“, sagt der Polizist. Fahrer die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, könnten Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung und das bayerische Jagdgesetz drohen.


Info: Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (lfU) konnten seit 2006 in Bayern mehrfach Wölfe nachgewiesen werden. In der Regel sind dies einzelne durchwandernde Tiere, die ihre Elternrudel entweder aus dem südwestlichen Alpenbogen oder aus Polen oder Nord-Ost-Deutschland verlassen haben.

Darüber hinaus gibt es in Bayern in fünf Regionen standorttreue Wölfe. Dazu gehören der Manteler Forst (Landkreis Neustadt an der Waldnaab), der Truppenübungsplatz Grafenwöhr und eben der Veldensteiner Forst, in dem ein Rudel mit mindestens acht Tieren lebt. Man geht davon aus, dass es sich bei den jüngst beobachteten Wölfen in Höfen und Horlach um Mitglieder dieses Rudels handelte.

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