Was Immobilienbesitzer wissen sollten: Das ändert sich 2023

Für PV-Anlagen gibt es steuerliche Erleichterungen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-i

akz-i  Zum Jahreswechsel gibt es neue Gesetze und Regelungen, die sich auf Immobilienbesitzer, Mieter und Bauherren auswirken. Die wichtigsten fasst Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich zusammen.

Fotovoltaik: Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern sind nun von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen die Steuern bei Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen rückwirkend ab 1. Januar 2022.

Sparerpauschbetrag: Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden bei der Einkommensteuer steuerfrei. Er erhöht sich auf 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete. Finanzinstitute erhöhen bestehende Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 Prozent.

Energiekosten: Die CO2-Preis-Erhöhung für fossile Brennstoffe wird auf 2024 verschoben. Bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas trägt nun der Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe, abhängig von der energetischen Qualität der Immobilie. Die Mehrwertsteuer für Gas bleibt bis 31. März 2024 auf 7 Prozent gesenkt. Die Strompreisbremse begrenzt den Preis auf 40 ct/kWh ab März 2023 für Haushalte und kleinere Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die EEG-Umlage für Strom ist abgeschafft.

Steuerliche Anpassungen: Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes erhöht sich u. a. der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro angehoben. Eine erneute Erhöhung folgt zum 1. Januar 2024. Das Kindergeld beträgt nun 250 Euro pro Kind.

Wohngeld: Die Wohngeldreform bringt einen staatlichen Mietzuschuss. Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro im Monat aufgestockt. Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzukommen.

Erben und Schenken werden teurer: Die steuerliche Bewertung von Immobilien wurde teilweise neu geregelt, damit der Immobilienwert für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert liegt. Die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt können vor allem in Ballungsräumen eine viel höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer zur Folge haben.

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