Steuerliche Anpassungen: Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes erhöht sich u. a. der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro angehoben. Eine erneute Erhöhung folgt zum 1. Januar 2024. Das Kindergeld beträgt nun 250 Euro pro Kind.
Wohngeld: Die Wohngeldreform bringt einen staatlichen Mietzuschuss. Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro im Monat aufgestockt. Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzukommen.
Erben und Schenken werden teurer: Die steuerliche Bewertung von Immobilien wurde teilweise neu geregelt, damit der Immobilienwert für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert liegt. Die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt können vor allem in Ballungsräumen eine viel höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer zur Folge haben.
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