Was erwartet uns? Neue Regeln im Straßenverkehr

 
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Deutschlands Straßen sollen sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Das verspricht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und kündigt zahlreiche Neuregelungen und Änderungen der Straßenverkehrsordnung an . Ob Scheuers Pläne die gewünschten Erfolge bringen oder sinnvoll sind, sehen manche Kritiker skeptisch.

Lob von der Deutschen Verkehrswacht, Kritik vom ADAC – die Pläne von Verkehrsminister Scheuer zur Reform der Straßenverkehrsordnung stoßen auf unterschiedliches Echo. Während die Deutsche Verkehrswacht den Vorstoß Scheuers lobt, härtere Strafen an diejenigen zu verhängen, die keine Rettungsgasse bilden, kritisiert der ADAC die Höhe der Strafen bei Parkverstößen. Da Parken auf dem Radweg künftig mit 100 Euro geahndet werden soll, sieht der ADAC ein Missverhältnis zu anderen Parkverstößen wie z. B. dem Parken vor Feuerwehrzufahrten. Diese schlagen lediglich mit 35 Euro zu Buche. Die geforderten höheren Strafen von bis zu 320 Euro für Rettungsgassen-Muffel erfährt hingegen breite Zustimmung, nicht nur von der Deutschen Verkehrswacht und dem ADAC, sondern auch vom Deutschen Roten Kreuz und Oppositionspolitikern.


Höhere Strafen für das Parken auf Rad- und Gehwegen und in zweiter Reihe loben der Deutsche Städtetag, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) und der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Cem Özdemir (Grüne). Allerdings spricht sich der Städte- und Gemeindebund für Alternativen für den Lieferverkehr aus. Auch der Paketdienstleister DHL sieht Probleme bei der Zustellung und fordert ausgewiesene Lieferzonen in den Innenstädten.
Dass Busspuren nach den Plänen des Bundesverkehrsministers künftig auch von anderen Verkehrsteilnehmern wie E-Rollern und PKWs mit mindestens drei Insassen genutzt werden dürfen, sieht der Landesverband Bayerischer Omnibusbetreiber (LBO) kritisch, da Busspuren dazu gedacht seien, dass Busse nicht im Stau stehen und Fahrgäste pünktlich an ihr Ziel kommen. Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sieht das ähnlich und plädiert dafür, dass es bei den bereits bestehenden Ausnahmen wie Fahrrädern, Taxis oder Krankenwagen bleiben solle.

Vorfahrt für Radfahrer, E-Roller und Rettungsdienste

Die grundsätzliche Richtung von Scheuers Plänen scheint aber viele Befürworter gefunden zu haben: Fahrrad- und E-Rollerfahrer bekommen ein höheres Gewicht, Bußgelder für Autofahrer werden erhöht, die Rettungsgasse gewinnt an Bedeutung. Dennoch bleibt vielerorts die Frage, wie diese Pläne in bestehenden Verkehrsnetzen optimal umgesetzt werden können. Beispiel Bayreuth: Eine Fahrradstraße wird von Radfahrern gemieden , weil sie zu gefährlich ist. Die Unkenntnis der Autofahrer, dass sie auf einer solchen Fahrradstraße nur geduldet und auf Radfahrer Rücksicht nehmen müssen, scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben, obwohl dies schon jetzt durch die Straßenverkehrsordnung klar geregelt ist. Fehlplanung oder einfach nur Ignoranz der „stärkeren“ Verkehrsteilnehmer?

Tatsache ist, dass der Fahrradverkehr zugenommen hat. Immer mehr Menschen in Deutschland steigen gerade bei kurzen Entfernungen aufs Fahrrad um. Allerdings stieg die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr um 15%. Zahlreiche Ideen hat das Bundesverkehrsministerium via Bürgerbeteiligung am Nationalen Radverkehrsplan 3.0 gesammelt: Da wird beispielsweise eine „Radbahn“ als Pedant zur Autobahn gefordert, Kritik an Radwegen geübt, die plötzlich ohne Ankündigung an gefährlichen Bereichen enden, oder Pedelec-Kurse für Senioren werden vorgeschlagen . Vorläufiges Fazit der Bürgerbeteiligung: Ein generelles Umdenken in der Verkehrspolitik scheint nötig zu sein.

Mehr Verkehrssicherheit durch bessere Verkehrsführung und härtere Strafen

In puncto Sicherheit tut sich also was, dennoch geht das einigen Fachleuten noch nicht weit genug. Verkehrsverstöße, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, sollten härter bestraft werden, das fordert nicht nur der Auto Club Europa (ACE), sondern auch die Deutsche Verkehrswacht.

Eine grundlegende Reform müsse her, Maßnahmen und Bußgelder sollten demnach unter Aspekten der Verkehrssicherheit wissenschaftlich begutachtet werden.
Bei immer mehr unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern und ständig steigendem Verkehrsaufkommen reicht die derzeitige Verkehrsführung oft gar nicht mehr aus. Durch die Vielzahl der Beschilderungen und teilweise unzureichenden Verkehrsführung wird es immer schwieriger, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Durch Neuregelungen werden die Anforderungen auch erst einmal nicht kleiner, im Gegenteil. Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr gegenüber 2017 um drei Prozent gestiegen. Der ADAC stellt in den Raum, dass die Mehrheit aller Unfälle deshalb passieren, weil die Verkehrsteilnehmer gefährliche Situationen nicht ausreichend wahrnehmen.

Bei Ablenkung oder Reizüberflutung durch zu viele oder verwirrende Verkehrszeichen ist die Sicherheit zwangsläufig gefährdet. Wenn sich zum Kraftfahrzeugverkehr verstärkt Verkehrsteilnehmer wie E-Roller- und Fahrradfahrer hinzugesellen, kann man besonders in stark befahrenen Gebieten die Übersicht verlieren. Eine Herausforderung für die Verkehrsplaner , die neben einer innovativen Verkehrsführung für Alle auch noch dafür sorgen müssen, dass die Beschilderung vereinfacht wird. Hier müssen letztendlich alle Verkehrsteilnehmer unter einen Hut gebracht werden: Auto-, Fahrrad- und E-Roller-Fahrer sowie Fußgänger und der Lieferverkehr. Auch verschiedene Alters- und Interessengruppen sollten berücksichtigt werden. Und schließlich sollte ein Verkehrskonzept geschaffen werden, das eine sinnvolle Ampelschaltung und -aufstellung sowie eine übersichtliche Beschilderung zum Ziel hat.

Ein Konzept für alle Verkehrsteilnehmer

Konzepte, die nach dem „ Shared Space“-Prinzip umgesetzt werden, bieten zwar einerseits gute Ansätze, können aber, wie das Beispiel der Fahrradstraße mit geduldetem Autoverkehr in Bayreuth zeigt, auch für Verwirrung und Verärgerung sorgen. Es geht oft nicht ohne einen eigenen Verkehrsraum für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Radschnellwege, die abgekoppelt vom Autoverkehr für direkte Verbindungen von A nach B sorgen, haben sich in einigen Großstädten wie in Berlin bereits bewährt. Für diese soll es nach den Plänen von Verkehrsminister Scheuer auch in Zukunft ein eigenes Verkehrsschild geben, das solche Radschnellwege kennzeichnet.

Eine gemeinsame Nutzung von Wegen für Fußgänger und andere Verkehrsmittel wie E-Roller wird allerdings oft kritisch betrachtet und erinnert an die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen der 80er und 90er Jahre, bei denen Autofahrer durch Hindernisse zum langsam Fahren gezwungen werden sollten. Auch hat es bislang vielleicht ausgereicht, Straßen mit Zebrastreifen zu versehen, um ein Überqueren von Fußgängern möglich zu machen, im Endeffekt leiden aber die Fußgänger oft unter den Nachteilen, die für sie zwangsläufig entstehen, wenn Autofahrer nicht anhalten oder Fußgänger einfach übersehen. Ein Verkehrskonzept für alle muss her, aber geht das, ohne dass der motorisierte Individualverkehr verringert wird?


Die Pläne Scheuers schlagen in einigen Fällen diese Richtung ein, beispielsweise beim geplanten Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fahrradfahrern oder dem durch Verkehrszeichen geregelten Verbots, diese zu überholen. Auch das Abbiegen von LKW über 3,5 t innerorts im Schritttempo gehört zu den geplanten Maßnahmen, um den Verkehr für schwächere Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Bei der geplanten Benutzung von Busspuren durch E-Roller und Fahrrädern trennt sich in den Augen Vieler die Spreu vom Weizen. Wurde hier der Sicherheitsaspekt nicht vollends durchdacht und könnte dies den öffentlichen Nahverkehr womöglich schwächen?

Neue Verkehrsmittel, neue Probleme

In Frankfurt/Main wurde bereits jetzt die „Vorfahrt“ für E-Scooter deutlich gebremst. Weil hier E-Scooter-Fahrer im Fußgängerbereich der Freßgass‘ oder auf der Zeil ihre 20 möglichen Stundenkilometer voll ausfahren, muss die Polizei des Öfteren eingreifen. Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) fordert daher im Zuge der geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechende Anpassungen vom Bundesverkehrsminister.

Dass das Parken auf dem Geh- oder Radweg höher bestraft werden soll, findet zwar breite Zustimmung, kann aber im Einzelfall auch zu Verärgerung führen. Nämlich dann, wenn auf einem Gehweg, auf dem das Parken bislang geduldet wurde, plötzlich Knöllchen verteilt werden. In München-Freimann hat ein Mann in einer solchen Straße, auf der beidseitig Autos halb auf dem Gehweg parkten, angezeigt. Die Anwohner wünschten sich eine offizielle Legalisierung von Seiten der Kreisverwaltung für das halbe Parken auf dem Bürgersteig. Inzwischen hat man hier aber einseitig Halteverbotsschilder angebracht, das Parken auf der jeweils anderen Seite ist nur noch auf der Straße erlaubt.

In anderen Städten wurden zum Teil auch auf dem halben Bürgersteig gekennzeichnete und somit legale Parkzonen entfernt und partiell neu auf der Straße eingezeichnet. Das führt zwar einerseits zu einer zwangsläufigen Verkehrsberuhigung, weil Autofahrer stets im Slalom um die gekennzeichneten Parkflächen auf der Straße fahren müssen, andererseits aber auch zu Verwirrung und Unverständnis. Die Fußgänger profitieren jedoch davon: Ihnen steht nun der gesamte Gehweg zur Verfügung, ohne sich an parkenden Autos vorbeischlängeln zu müssen.Mit den Plänen des Bundesverkehrsministers wurden zumindest ein deutliches Zeichen für ein Umdenken in der Verkehrsplanung gesetzt. Ob die Bundesländer die geplante Novelle annehmen oder ob hier Optimierungsbedarf besteht, wird sich in nächster Zeit herausstellen. Da Scheuer den Ländern und Kommunen Spielraum bei der Umsetzung einer sicheren Verkehrsregelung einräumen will, sind diese letztendlich gefordert, die richtigen Weichen zu stellen.