Warum ein Serienbetrüger, der nicht besonders viel von seinen Taten hatte, so lange hinter Gitter muss Vier Jahre Haft wegen Betrug

Von Manfred Scherer

Sechs Bankkonten mit nichts drauf. Zehn verschiedene Handynummern. Beste Bedingungen für Betrug mittels Internet. Essen, was zum Spielen und die Bahntickets zur Freundin – das ergaunerte sich ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis. Trotzdem bekam er am Dienstag eine vierjährige  Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter Torsten Meyer sagte: Einerseits könne der Angeklagte einem „leidtun“, andererseits habe er „ziemlichen Mist“ angestellt.

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Der junge Mann, der als angeklagter Serienbetrüger vor das Schöffengericht tritt, ist ein typischer Vertreter seiner Generation: Jeans, Turnschuhe, T-Shirt, Käppi und das unvermeidliche Smartphone. Einer, der wenn er nicht an der Xbox oder an der playstation „zockt“, dann halt Facebook checkt oder whatsappt. Jemand, der das Smartphone auch zum Zahlen nutzt. Ein Auftreten, das wohl cool sein soll. Sein Geständnis kommt irgendwie auch cool daher.

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Versuchter Betrug wird vollendeter Betrug

„Ich hatte Hunger“ ist seine Begründung für mehrere Betrugsversuche, die ihm  vorgeworfen werden. Zu Lasten eines Lebensmittellieferservices: „Fünf mal Mahlzeiten mit Obstboxen“. Dreimal eine Wochenration, immerhin jeweils im Wert von rund 100 Euro. Sämtliche Bestellungen seien storniert worden, so zumindest das in der Anklage niedergelegte Ermittlungsergebnis. Die Anklage demzufolge: versuchter Betrug. Daraus wurde schnell vollendeter Betrug, denn: „Die Sachen sind angekommen“, erklärt der Angeklagte.

Der Angeklagte nennt sich schnell mal „Julia“

Im November 2014, sagt er, sei der Mist losgegangen: „Keine Arbeit kein Geld.“ Damals hatte er schon einige Stationen in Franken hinter sich: Nürnberg, Schnaittach, dann Goldkronach. Dort in Goldkronach versenkte er sich abends und nachts in Baller- oder Fantasyspiele oder schaute Serien wie „Games of Thrones“. Nur weg aus der Realität. Dumm nur, dass DVDs und Spiele im Gesamtwert von über 700 Euro, bestellt mittels Mausklick, ergaunert waren: Abgebucht worden war das Geld vom Konto eines ihm unbekannten Mannes aus Bad Hersfeld, dem der Angeklagte einmal etwas via Ebay abgekauft hatte und so an dessen Kontodaten gekommen war. Um seine Identität zu verschleiern, machte der Angeklagte aus seinem männlichen Vornamen ein einen weiblichen: Julia.

Ergaunerte Zugtickets auf dem Smartphone

Der Mann aus Bad Hersfeld sollte ein Ebay-Geschäft mit dem Angeklagten noch öfter bereuen, wie auch eine Ebayerin aus Bayreuth: Die Kontodaten der beiden verwendete der Angeklagte, um in 105 Fällen über das elektronische Zahlungssystem der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) Bahntickets zu kaufen: Die ergaunerten Tickets wurden auf die zehn verschiedenen Smartphones des Angeklagten geladen. Ziel und Zweck der Fahrten: Besuche bei der Freundin. Nur eine Fahrt, die am 10. März 2015 – Ticketkosten 18 Euro – führte in die Gegenrichtung. Nach Wunsiedel vor das dortige Schöffengericht. Die Anklage lautete: Einfuhr von Drogen. Damals ließ das Gericht Milde walten und schickte den Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren nach Hause.

Das Urteil vom 10. März 2015 ist der Grund, warum der Angeklagte schon vor dem Prozess nicht mit einer Bewährung hatte rechnen können: Das Wunsiedler Urteil war nämlich in die Entscheidung des Bayreuther Schöffengerichts einzuberechnen.

Staatsanwalt sieht "kriminelle Energie"

„Dreist. Das spottet jeder Beschreibung“, sagte Staatsanwalt Bernhard Böxler zu dem 10. März: der Angeklagte sei mit einem betrügerisch erlangten Ticket nach Wunsiedel gefahren, habe dort die Bewährung erhalten und habe nahtlos mit seinen Betrügereien mit „krimineller Energie“ weiter gemacht. Böxler beantragte insgesamt vier Jahre Haft.

Verteidiger Hilmar Lampert meinte, knapp unter drei Jahre würden reichen und konstatierte – innerlich kopfschüttelnd: "Bewährung kann’s keine mehr geben, das ist klar.“

Richter Meyer sagte: „Es ist an sich kein Fall, wo man sagt: Wir sind froh, dass wir einen gefährlichen Straftäter hinter Gitter schicken können und in gewisser Weise können sie einem leid tun.“ Dennoch habe das Schöffengericht sich dem hinsichtlich der Gesamtstrafenbildung milden Antrag des Staatsanwalts angeschlossen: Alleine aufgrund der Vielzahl der Fälle sei die Strafe angemessen. Kleinvieh macht auch Mist. In diesem Fall war der Mist zu viel.