Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“, wie das Namensungetüm im Original heißt, das die Ampelkoalition vorlegte, soll absolute Transparenz ermöglichen: Durch die Abschaffung sämtlicher Überhang- und Ausgleichsmandate, so will es der Vorschlag von Rot-Gelb-Grün, könnte der Bundestag dauerhaft auf 598 Bürgervertreterinnen und -vertreter reduziert werden. Die Unionsparteien sind nach wie vor strikt dagegen und beharren auf ihrem aktuellen Vorschlag der Reduzierung von 299 Wahlkreisen auf 270, wie die erste Beratung des Entwurfs am Freitag im Bundestag zeigte.