Falls das Gericht Heilmann Recht gibt, könnte dies den Weg ebnen für Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz - das im für die Ampel-Koalition ungünstigsten Fall aufgehoben werden könnte. Heilmann hatte betont, sein Antrag richte sich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das "sehr mangelhafte" parlamentarische Verfahren. Das Verfassungsgericht könnte in dem Verfahren über das Heizungsgesetz hinaus Leitplanken aufstellen, um sicherzustellen, dass Abgeordnete in Gesetzgebungsverfahren genügend Zeit zur Beratung bekommen.
Bafög
Zwei Bafög-Erhöhungen hat die Ampel-Koalition auf den Weg gebracht. Die zweite Anhebung kam nur nach viel Druck von Studierendenvertretern, Gewerkschaften und auch SPD und Grünen in der Koalition zustande. Die Mehrausgaben pro Jahr für diese Erhöhung zum kommenden Wintersemester liegen im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
Wenn die Ampel Pech hat, wird sie für das Bafög aber noch weiteres Geld mobilisieren müssen: Beim Bundesverfassungsgericht liegt seit längerer Zeit ein Fall, der noch in diesem Jahr entschieden werden könnte. Eine Psychologiestudentin beklagt, dass der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgelegte monatliche Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße.
Die Klage liegt zwar schon ein paar Jahre zurück und bezieht sich auf die Bafög-Sätze im Jahr 2014/2015. Doch das Gericht könnte grundsätzliche Aussagen zur Berechnung der Ausbildungshilfe treffen. Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert immer wieder, der Bafög-Satz - ab Wintersemester 2024/2025 soll er bei 475 Euro im Monat plus 380 Euro Wohngeldpauschale liegen - sei auch im Vergleich zum Bürgergeld chronisch zu niedrig.
Untersuchungsausschuss
Die Unionsfraktion im Bundestag klagt wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank. Grund: Die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion seien durch einen Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert habe, in ihren Rechten verletzt worden.
Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten gegen den Vorstoß der Union. Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die "Cum-Ex"-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück.