Auf EU-Ebene wird allerdings aktuell noch über einen Punkt verhandelt. Dabei geht es darum, ob man das sogenannte Verbindungselement aus dem in der Reform enthaltenen Konzept des sicheren Drittstaats streichen sollte. Vor allem die Grünen lehnen das ab. Bisher dürfen Asylsuchende laut GEAS-Reform nur in Drittstaaten geschickt werden, zu denen sie eine persönliche Verbindung haben - etwa weil sie früher einmal dort gelebt haben.
Was hat die Unionsforderung nach generellen Zurückweisungen damit zu tun?
Im Jahr 2024 stellte die Bundespolizei 83.572 unerlaubte Einreisen fest. 47.487 unerlaubt eingereiste Menschen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Zurückweisungen sind nur möglich, wenn die Polizei direkt an der Grenze kontrolliert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat inzwischen stationäre Kontrollen für alle deutschen Landgrenzen angeordnet, obwohl das im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen ist. Allerdings ist Deutschland auch nicht der einzige Mitgliedstaat, der diese Maßnahme ergriffen hat.
Die Union will nicht auf die Umsetzung der GEAS-Reform warten, sondern erreichen, dass bis auf weiteres auch Menschen, die einen Asylantrag in Deutschland stellen wollen, zurückgewiesen werden. Das ist momentan nicht der Fall.
Was schlägt die FDP jetzt vor?
Die Freien Demokraten wollen, dass SPD und Grüne mit Union und FDP im Bundestag doch noch für das "Zustrombegrenzungsgesetz" der Union stimmen, das vergangenen Freitag trotz Stimmen von AfD, BSW und Teilen der FDP keine Mehrheit gefunden hatte. Im Gegenzug würde man dann helfen, eine Mehrheit für die GEAS-Änderungen im Bundestag zu organisieren.
Diese Änderungen waren am 6. November, wenige Stunden vor dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition, im Bundeskabinett beschlossen worden. Am vergangenen Donnerstag wurden sie im Bundestag ohne Debatte behandelt und für weitere Beratungen in die Ausschüsse geschickt. Theoretisch könnten sie also noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden - vorausgesetzt die Ausschüsse kommen zu Sondersitzungen zusammen und die Tagesordnung der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl am 11. Februar wird entsprechend geändert.
Hat so ein Kompromiss in letzter Minute noch eine Chance?
Theoretisch machbar wäre es. Doch nach den Schuldzuweisungen der vergangenen Tage und mitten im Wahlkampf ist so eine Einigung schwierig. Wobei es nach der Wahl nicht unbedingt einfacher werden dürfte. Der Streit um den Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus war übrigens auch einer der Gründe, weshalb 2017 die Sondierungen für eine Jamaika-Koalition (Union, Grüne und FDP) gescheitert waren.