Vorstoß von SPD und Grünen Tempo 10 in der Kulmbacher Altstadt?

Reger Verkehr herrscht Foto: / Gabriele Fölsche

SPD und Grüne wollen mehr Verkehrsberuhigung in der Altstadt. Juristen und Verkehrsexperten haben allerdings, was den Umfang angeht, Bedenken.

 
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Kulmbach - Neue Wege wollen die Stadtratsfraktionen der Grünen und der SPD gehen. Das Ziel: Impulse für das Leben in der Altstadt sollen gesetzt werden. In einem Antrag, den die beiden Fraktionen nun an OB Ingo Lehmann (SPD) geschickt haben, heißt es: „Wir glauben, es ist zeitgemäß, den Verkehr zwischen Buchbindergasse und Oberer Stadt sowie Oberhacken und Spitalgasse ganztägig auf 10 km/h zu begrenzen. Neben einer erhöhten Verkehrssicherheit, Lärmreduzierung und dem respektvollen Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern, wird sich diese Entschleunigung auch auf das Flair unserer Altstadt auswirken und – mehr noch als bisher – zum Verweilen einladen.“

Der Antrag geht noch weiter: Für den Sommer 2021 schlagen SPD und Grüne vor, sobald es die Pandemie zulässt, zunächst versuchsweise freitags und samstags jeweils ab 19 Uhr den bereits genannten Bereich der Altstadt für den Verkehr zu sperren. Die Sperrung soll zunächst provisorisch bei der Buchbindergasse und dem Treppenaufgang zur Petrikirche errichtet werden. Die Zufahrt für Anwohner und die unterschiedlichen Rettungsdienste müsse jederzeit möglich sein und kann nach der Vorstellung der Antragsteller über die Obere Stadt erfolgen.

Matthias Meußgeyer (SPD und Dagmar Keis-Lechner (Grüne) betonen: „Diese Verkehrsberuhigung verfolgt nicht das Ziel, tagsüber den Autoverkehr aus diesem Bereich fernzuhalten. Es ist uns sehr wohl bewusst, wie wichtig die unkomplizierte Erreichbarkeit für unsere Einzelhändler, Gastronomen, Markthändler und Ärzte ist. Wir wollen durch diese Maßnahme die Aufenthaltsqualität in den Abendstunden erhöhen und glauben, damit mehr Menschen in die Innenstadt locken zu können. Für die Gastronomen können neue Möglichkeiten entstehen. Neben Kulinarischem ist vieles aus dem Bereich Kunst und Kultur denkbar. Auch Veranstaltungen wie Literatur-, Handels- und Sportabende oder ein Abendflohmarkt sind vorstellbar. Wir sehen unsere Initiative als einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Innenstadt.“ Abschließend schreiben die Verfasser: „Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung würden wir uns sehr freuen.“

Mit der Einrichtung einer Tempo-10-Zone hatte auch ein Berliner Bezirk schon vor Jahren geliebäugelt, ist aber damit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gescheitert. Die Richter urteilten: Eine Tempo-10-Zone gibt es im deutschen Verkehrsrecht nicht.

Die Schilder in der Dirckensenstraße in Berlin-Mitte mussten nach dem im November 2019 rechtskräftig gewordenen Urteil (OVG 1 B 16.17) wieder abgebaut werden. Die Berliner legten ersatzweise eine Tempo-30-Zone fest. Der 1. Senat des OVG verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Straßenverkehrsrecht der Ausschließlichkeitsgrundsatz gelte. Der Verkehr dürfe nur durch die in der Straßenverkehrsordnung abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten geregelt werden.

Einer Auslegung seien daher enge Grenzen gesetzt. Insbesondere könne durch Auslegung kein neues, in den einschlägigen Vorschriften nicht vorgesehenes Vorschriftzeichen eingeführt werden. Ebenso wenig sei die Einführung mit Zustimmung der obersten Landesbehörde zulässig. Dieser Weg sei nur für sogenannte Zusatzzeichen, die in der Regel unter einem Verkehrszeichen angebracht werden, eröffnet.

Der Spruch der Berliner Verwaltungsrichter sei zwar für Bayern nicht bindend, sagt Kathrin Limmer als zuständige Juristin im Kulmbacher Landratsamt. Allerdings sagt auch sie: „Eine Tempo-10-Zone gibt es nicht.“ Straßenverkehrsrechtlich dürfe nur das geregelt werden, was dafür auch vorgesehen ist. Deswegen meint Kathrin Limmer: „Dem Urteil aus Berlin ist nichts hinzuzufügen. Es ist für mich plausibel.“

Ein Teil der Straßen, in der SPD und Grüne in Kulmbach Tempo 10 fordern, ist als Kreisstraße ausgewiesen. Das gilt zum Beispiel für die Obere Stadt, die auch die KU10 ist. Kreisstraßen dienen per gesetzlicher Definition überwiegend dem zwischen- und überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen Teilen einer kreisfreien Stadt oder dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten. Ob es auf einer so eingestuften und recht stark befahrenen Straße überhaupt möglich wäre, das Tempo so massiv zu drosseln, muss laut Kathrin Limmer aber erst gar nicht überdacht werden. Nochmal: „Es gibt diese Zone gar nicht.“

Selbst wenn sich Kulmbach über all das hinwegsetzte und die Zone, wie von SPD und den Grünen gefordert, einführt, ist sich die Juristin am Landratsamt sicher: „Das würde angefochten und dann auch aufgehoben werden. Da gibt es so viele Betroffene und auch Verkehrsteilnehmer, die dagegen vorgehen werden. Es würde mich wundern, wenn unsere Gerichte das anders sehen würden als das in Berlin.“ Zuständig sei das Landratsamt für eine Anordnung, wie sie in Kulmbach nun zur Diskussion steht, aber nicht. Die Stadt ist laut Kathrin Limmer groß genug, um selbst als Verkehrsbehörde tätig werden zu können.

Sollte sich im Stadtrat eine Mehrheit für den Antrag finden, müsste auch die Polizei gehört werden. Klaus-Peter Lang, stellvertretender Leiter der PI Kulmbach, sagt, dass die Polizei bislang nicht zu dem Vorhaben gefragt worden sei. „Wir stimmen uns mit der Stadt immer gut ab. Dem will ich nicht vorgreifen.“

Michael Möschel, Chef der Verkehrsakademie und Experte in Verkehrsfragen, kommentiert den Antrag mit Sarkasmus: „Ich glaube, das ist ein großartiger Kompetenzbeweis der handelnden Personen.“ Möschel vermutet Populismus hinter dem Antrag: „Die wissen doch genau, dass das real nicht umsetzbar ist. Gesetzliche Vorschriften machen es unmöglich.“ Das abschließende Urteil des Kulmbacher Unternehmers: „Man suggeriert mit einem großen Luftballon der Bevölkerung eine vermeintlichen ‚Verbesserung’, wohlwissend, dass das schon aufgrund der Gesetze nicht geht.“

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