Der Spruch der Berliner Verwaltungsrichter sei zwar für Bayern nicht bindend, sagt Kathrin Limmer als zuständige Juristin im Kulmbacher Landratsamt. Allerdings sagt auch sie: „Eine Tempo-10-Zone gibt es nicht.“ Straßenverkehrsrechtlich dürfe nur das geregelt werden, was dafür auch vorgesehen ist. Deswegen meint Kathrin Limmer: „Dem Urteil aus Berlin ist nichts hinzuzufügen. Es ist für mich plausibel.“
Ein Teil der Straßen, in der SPD und Grüne in Kulmbach Tempo 10 fordern, ist als Kreisstraße ausgewiesen. Das gilt zum Beispiel für die Obere Stadt, die auch die KU10 ist. Kreisstraßen dienen per gesetzlicher Definition überwiegend dem zwischen- und überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen Teilen einer kreisfreien Stadt oder dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten. Ob es auf einer so eingestuften und recht stark befahrenen Straße überhaupt möglich wäre, das Tempo so massiv zu drosseln, muss laut Kathrin Limmer aber erst gar nicht überdacht werden. Nochmal: „Es gibt diese Zone gar nicht.“
Selbst wenn sich Kulmbach über all das hinwegsetzte und die Zone, wie von SPD und den Grünen gefordert, einführt, ist sich die Juristin am Landratsamt sicher: „Das würde angefochten und dann auch aufgehoben werden. Da gibt es so viele Betroffene und auch Verkehrsteilnehmer, die dagegen vorgehen werden. Es würde mich wundern, wenn unsere Gerichte das anders sehen würden als das in Berlin.“ Zuständig sei das Landratsamt für eine Anordnung, wie sie in Kulmbach nun zur Diskussion steht, aber nicht. Die Stadt ist laut Kathrin Limmer groß genug, um selbst als Verkehrsbehörde tätig werden zu können.
Sollte sich im Stadtrat eine Mehrheit für den Antrag finden, müsste auch die Polizei gehört werden. Klaus-Peter Lang, stellvertretender Leiter der PI Kulmbach, sagt, dass die Polizei bislang nicht zu dem Vorhaben gefragt worden sei. „Wir stimmen uns mit der Stadt immer gut ab. Dem will ich nicht vorgreifen.“
Michael Möschel, Chef der Verkehrsakademie und Experte in Verkehrsfragen, kommentiert den Antrag mit Sarkasmus: „Ich glaube, das ist ein großartiger Kompetenzbeweis der handelnden Personen.“ Möschel vermutet Populismus hinter dem Antrag: „Die wissen doch genau, dass das real nicht umsetzbar ist. Gesetzliche Vorschriften machen es unmöglich.“ Das abschließende Urteil des Kulmbacher Unternehmers: „Man suggeriert mit einem großen Luftballon der Bevölkerung eine vermeintlichen ‚Verbesserung’, wohlwissend, dass das schon aufgrund der Gesetze nicht geht.“
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