Vorstoß im Bundesrat Söder will Strafzinsen für Kleinsparer verbieten lassen

"Sparen muss belohnt und darf nicht bestraft werden", sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Foto: Paul Zinken Foto: dpa

Bislang erheben nur einige Kreditinstitute Negativzinsen auf große Summen auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto. CSU-Chef Söder will nun Verbote - was für Verbraucherschützer eher Symbolcharakter hätte.

 
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Frankfurt/Main - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will Guthaben von Kleinsparern vor Strafzinsen schützen.

"Wir werden als Freistaat Bayern einen Vorstoß im Bundesrat starten, dass Beträge bis 100.000 Euro grundsätzlich von solchen Strafzinsen ausgenommen werden", sagte der CSU-Chef der "Bild"-Zeitung (Mittwoch).

Notwendig sei ein gesetzliches Verbot, dass die Negativzinsen auf Kleinsparer umgelegt würden. Die Banken müssten ihre Kosten anders ausgleichen. Negativzinsen entsprächen nicht der deutschen Finanzkultur. "Sparen muss belohnt und darf nicht bestraft werden", sagte Söder.

Verbraucherschützer halten nur wenig von dem Vorhaben. "Ein Gesetz gegen Negativzinsen ist gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter", sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands der "Augsburger Allgemeinen".

Wirtschaftsanwalt Stefan Rizor bezeichnete den Vorstoß als "ziemliche Schaumschlägerei": "Nach meiner Kenntnis erhebt derzeit niemand Strafzinsen auf Summen unter 100.000 Euro." Aus juristischer Sicht hält er ein Verbot allerdings grundsätzlich für denkbar. "Man kann die Vertragsfreiheit grundsätzlich einschränken. Ein derartiges Verbot wäre nicht von vornherein verfassungswidrig, sofern es gut begründet wird", sagte Rizor.

Die Deutsche Kreditwirtschaft betonte, dass Banken und Sparkassen – wie alle anderen Kaufleute – ihre Preise und Entgelte auf der Grundlage des Marktumfeldes in eigener Verantwortung kalkulierten. "Gesetzliche Verbote sind systemfremd, helfen den Kunden nicht weiter und können letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen", erklärte die Interessenvertretung der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen.

Kreditinstitute im Euroraum müssen aktuell 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Bislang geben nur einige Geldhäuser diese Zinsen an Privatkunden für besonders hohe Guthaben auf dem Giro- oder dem Tagesgeldkonto weiter.

Vertreter der Kreditwirtschaft warnten zuletzt allerdings, es könnte mehr Verbraucher treffen, sollten Europas Währungshüter die Zinsen weiter senken und nicht gegensteuern. "Es wird für Banken immer schwerer, bei anhaltenden Negativzinsen eine angemessene Profitabilität im Kundengeschäft sicherzustellen", sagte beispielsweise die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, jüngst. "Insbesondere, wenn auf die Weitergabe der negativen Zinsen im Mengengeschäft verzichtet wird."

Die EZB hatte angedeutet, der Negativzins könnte verschärft werden. Damit wollen die Währungshüter die Kreditvergabe und so die schwächelnde Wirtschaft im Euroraum ankurbeln. Um die Institute nicht zu sehr zu belasten, will die EZB aber verschiedene Optionen prüfen, darunter eine Staffelung des Negativzinses.

Deutsche Banken, die traditionell einen Überhang an Kundeneinlagen haben, sind vom Strafzins besonders betroffen. Sie tragen nach Angaben des Bankenverbandes BdB etwa ein Drittel der Belastungen aus dem negativen Einlagenzins im Euroraum.

Das Gros der Privatkunden ist bislang von Strafzinsen verschont geblieben - aus Sorge, Kunden auf dem hart umkämpften deutschen Markt zu verprellen. Nach einer Auswertung des Internet-Portals Biallo erhoben zuletzt 30 Geldhäuser ein sogenanntes Verwahrentgelt, zum Teil ab 100 000 Euro. Bei anderen Instituten liegt die Summe deutlich höher. Befragt wurden gut 1200 Banken und Sparkassen, etwa 170 Geldhäuser antworteten.

Gedreht wird vor allem an der Gebührenschraube. Nach einer Auswertung der Zeitschrift "Finanztest" sind nur noch 22 von rund 290 Kontomodellen gratis, die die Tester bei 122 Geldhäusern unter die Lupe nahmen. Vorausgesetzt: Kunden führen dieses Konto online und nutzen es als Gehalts- oder Rentenkonto. In diesem Fall gibt es keinen monatlichen Grundpreis, alle Onlinebuchungen sind inklusive, die Girocard ist kostenlos. Gebühren zum Beispiel für Überweisungen in Papierform oder Telefongespräche mit dem Kundenberater können allerdings ins Geld gehen.

Für Verbraucherschützer Müller ist der Vorstoß Söders nicht weitgehend genug: "Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind Strafzinsen bei bestehenden Verträgen bereits rechtswidrig." Weil Filialbanken und Sparkassen vielfach Gebühren bei Girokonten erhöhten, sei der effektive Zins für diese Konten aber heute schon häufig negativ

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