Stefan Lauterbach, Weidenberger Bauamtsleiter, hat sie geprüft. Trotz aufgeweichter 10H-Regel müssen sie gewisse Abstände zur Bebauung einhalten, die Windstärke muss hoch genug sein und sie dürfen nicht im Wasserschutzgebiet liegen. Landschaftsschutzgebiete würden nicht bevorzugt, seien aber nicht mehr ausgeschlossen. „Alle Gebiete sind möglich, keine K.-o.-Kriterien“, sagt Lauterbach. Auch die nördlichen Gebiete, die teilweise Landschaftsschutzgebiete und zum Großteil Besitz der Staatsforsten sind. Hermann Hiery (FDP) ist im Fall des Höhenwegs Bocksleite anderer Meinung. Er erinnert: Vor einigen Jahren gab es dort schon eine Anfrage aus der Bürgerschaft auf Errichtung von Windrädern. „Damals ist es vom Landratsamt abgelehnt worden. Ich kann nicht erkennen, warum das hier reinkommen sollte.“ Gegenrede von Bürgermeister Wittauer: „Inzwischen sind gewisse Kriterien überholt. Der Windertrag ist dort auf jeden Fall erfüllt, die anderen Kriterien muss der Planungsverband prüfen. Ich finde, man sollte das mit auf die Reise schicken.“