Caspar kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn er einen sogenannten Verwaltungsakt erlässt - noch läuft die Anhörung, und der Google-Verzicht ist freiwillig.
"Wir stehen mit der Hamburger Datenschutzbehörde in Kontakt und prüfen, wie wir zum einen Audioaufnahmen testen und zum anderen unseren Nutzern die Verwendung ihrer Daten besser erklären können", erklärte Google. Die Praxis trage dazu bei, dass die Spracherkennung für Menschen mit verschiedenen Dialekten und Akzenten funktioniere. "Im Zuge dieser Tests werden die Audioclips nicht mit den Nutzerkonten verknüpft. Im übrigen werden die Tests nur bei etwa 0,2 Prozent aller Clips durchgeführt."
Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig, da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.
Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies zumindest schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Transkriptionen" für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne. Zugleich schürte ein Bericht des Finanzdienstes Bloomberg im Frühjahr Zweifel daran, wie weit die Anonymisierung im Fall von Amazons Echo-Lautsprechern geht: Es hieß, Dienstleister bekämen zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt.