Laut Anklage wusste der 52-Jährige, dass es sich um Fälschungen handelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und den Gebrauch unechter Urkunden vor. Weil es sich bei dem Termin noch nicht um ein Verkaufsgespräch handelte, sieht die Staatsanwaltschaft in der Tat keinen versuchten Betrug.