Zum öffentlichen Prozess am Montag kam es nur, weil der Rentner gegen einen von der Staatsanwaltschaft beantragten und der Richterin erlassenen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Der hatte 130 Tagessätze zu je 40 Euro Geldstrafe vorgesehen. „Ich sehe ein, dass ich dafür bestraft werden muss“, erklärte der Mann, „aber dass die Strafe so hoch ist...“ Seinem Einspruch hatte der Rentner denn auch auf die Rechtsfolge beschränkt, so dass er nicht mehr detailliert zum Vorwurf befragt werden musste, denn die angeklagten Taten sexueller Missbrauch eines Kindes und Besitz kinderpornografischer Schriften wurden durch die Beschränkung des Einspruchs rechtskräftig. Das bedeutet dasselbe wie ein Geständnis.