Vor Gericht Das Schulmädchengeständnis eines Busfahrers

Manfred Scherer

BAYREUTH. Er fing eine sexuelle Beziehung zu einer Zwölfjährigen an – zum Glück war dies nur virtuell. Als es zum Treffen mit dem Kind kommen sollte, schreckte der Mann zurück. Nun stand er vor Gericht und bekam eine saftige Geldstrafe von 3900 Euro aufgebrummt.

 
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Der heute 67-jährige Angeklagte lebt im südlichen Landkreis Bayreuth und arbeitete im Dezember 2018 als Busfahrer. Bei dieser Tätigkeit lernte er das damals 12-jährige Schulmädchen kennen. Man sprach miteinander, tauschte Handynummern und Namen aus. Es kam zu einer Fernbeziehung am Smartphone, die immer intensiver wurde und mit polizeilichen Ermittlungen und der Beschlagnahme der Handys des Busfahrers und des Mädchens endete.

Zum öffentlichen Prozess am Montag kam es nur, weil der Rentner gegen einen von der Staatsanwaltschaft beantragten und der Richterin erlassenen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Der hatte 130 Tagessätze zu je 40 Euro Geldstrafe vorgesehen. „Ich sehe ein, dass ich dafür bestraft werden muss“, erklärte der Mann, „aber dass die Strafe so hoch ist...“ Seinem Einspruch hatte der Rentner denn auch auf die Rechtsfolge beschränkt, so dass er nicht mehr detailliert zum Vorwurf befragt werden musste, denn die angeklagten Taten sexueller Missbrauch eines Kindes und Besitz kinderpornografischer Schriften wurden durch die Beschränkung des Einspruchs rechtskräftig. Das bedeutet dasselbe wie ein Geständnis.

Demnach lief der Kontakt zu dem Mädchen über den Facebook-Messenger, die Nachrichten steigerten sich inhaltlich bis zur detaillierten Beschreibung sexueller Handlungen, sowohl der Mann als auch das Mädchen schickten sich gegenseitig Nacktfotos und Videos. Am Heiligen Abend sollten die Fantasien Wirklichkeit werden, ein Treffen war bereits vereinbart. Mit einer letzten Nachricht sagte der Angeklagte ab. Im Prozess versuchte der Rentner eine Erklärung und eine Rechtfertigung: „Ich möchte mich entschuldigen. Ich hätte das von vorneherein lassen müssen. Ich habe sie immer gefragt, ob sie das auch will.“ Der Mann sagte, das Mädchen habe ihm zunächst gesagt, sie sei 1998 geboren. Als er ihr vorgehalten habe, dass das nicht stimmen könne, habe sie gesagt, sie sei 14. Auch das war gelogen. „Das wahre Alter habe ich erst bei der Polizei erfahren.“ Richterin Christiane Breunig machte dem Mann klar, dass sie an der Strafhöhe von 130 Tagessätzen festhalten werde: Die Justiz sehe sexuellen Missbrauch von Kindern und Besitz von Kinderpornos als relevante Straftaten an – da könne man bei der Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen gehen.

Was der Angeklagte mit seinem Einspruch erreichte: Da mittlerweile eine Nebentätigkeit weggefallen ist und der Mann nur mehr von Rente lebt, verringerte sich der Tagessatz seines Einkommens von 40 auf 30 Euro, so dass der Einspruch 1300 Euro sparte.

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