Behinderte und psychisch Kranke galten in der Nazi-Ideologie als "lebensunwertes" Leben. Kurz nach Beginn des Polenfeldzugs wies Adolf Hitler per Führerbefehl an, dass Ärzte befugt werden sollten, „daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. Der schriftliche Führerbefehl wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Um ihn zu verschleiern, wurde er nicht in Form einer Verordnung oder eines Gesetzes veröffentlicht, heißt es in dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband getragenen Informations- und Gedenkportal „Gedenkort T4“.