Hohe Wellen schlug eine markgräfliche Verordnung vor 235 Jahren. Künftig war es im Bayreuther Land verboten „zu Pfingsten und Weihnachten Birken, Linden und andere Bäume“ aufzustellen. Obwohl in dem Erlass vom 9. Juli 1789 keine Nadelbäume genannt wurden, bedeutete dies auch ein Christbaumverbot. Bei einer drastischen Androhung: „Bey Strafe für die Reichen von 10 Reichstalern, für die Armen von vierwöchentlicher Zuchthausstrafe“.
Vor 235 Jahren Christbaumverbot in Bayreuth
Stephan Müller 23.12.2024 - 17:00 Uhr