Vom Lastwagen gefallen Gabelstapler landet mitten auf Autobahn bei Plech

Ein Lastwagenfahrer hatte das Gefährt auf der A 9 verloren, ohne es zu bemerken – er dachte, er wäre gestohlen worden. Welche Folgen das für den Verkehr hatte.

Dieser Gabelstapler stand am Freitagvormittag mitten auf der Autobahn 9 nahe Plech im Landkreis Bayreuth. Ein Lastwagen hatte ihn verloren, ohne es zu bemerken. Foto: Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth

Ein Lastwagenfahrer verlor während der Fahrt auf der Autobahn 9 nahe Plech im Landkreis Bayreuth einen mitgeführten Gabelstapler – und bemerkte das nicht, teilt die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Bayreuth am Freitag mit.

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Am Freitagmorgen, kurz nach sechs Uhr, gingen demnach mehrere Notrufe über die Einsatzzentrale Oberfranken ein, dass ein Gabelstapler mitten auf der A 9, kurz vor dem Parkplatz Sperbes in südliche Richtung, liegen würde.

Die Streifen der VPI Bayreuth und der Polizei Pegnitz fanden dort schließlich auch einen größeren Gabelstapler vor, der auf seinen Rädern auf der mittleren Fahrspur stand. Der Lastwagen, der den Stapler befördert hatte, konnte jedoch vor Ort nicht angetroffen werden.

Spedition aus Raum Leipzig

Am Stapler war ein Wiederholungskennzeichen des Lkw angebracht. Die Polizei ermittelte, dass der Stapler zu einer Spedition im Raum Leipzig gehört.

Durch das Herabfallen des Staplers entstand eine größere Stanzmarke auf der Fahrbahn. Der Schaden wird durch die Autobahnmeisterei Trockau, welche zusammen mit den Feuerwehren Plech und Ottenhof zur Absicherung vor Ort war, auf etwa 500 Euro geschätzt.

Fahrer dachte, Gabelstapler wäre gestohlen worden

Der Stapler wurde von der Fahrbahn entfernt und zwecks der Eigentumssicherung bei einer Abschleppfirma verwahrt. Einige Zeit später meldete sich der Disponent der betreffenden Firma telefonisch bei der VPI Bayreuth. Er wurde vom Fahrer des Lastwagens angerufen, welcher ihm ganz aufgeregt mitteilte, dass sein Stapler gestohlen wurde.

Der Disponent hatte jedoch zum Einen bereits eine Verkehrsmeldung mitgehört, die über den „verlorenen“ Gabelstapler berichtete, und zum Anderen den Stapler geortet. Somit konnte sowohl der „Verlust“ als auch der „Diebstahl“ in kürzester Zeit aufgeklärt und der Fahrer beruhigt werden.

Zwar kam es während der etwa zweistündigen Bergungsarbeiten zu Stauungen, ein Unfall aufgrund des liegengebliebenen Staplers ereignete sich aber nicht. Den Fahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.