Viele Corona-Lockerungen Gastwirtschaften dürfen wieder öffnen

Am Tisch dürften diese beiden jetzt die Masken abnehmen Foto: Pablo Crusellas

Seit Montag gelten neue Corona-Rahmenbedingungen in ganz Bayern. Was in den einzelnen Bereichen erlaubt ist und was nicht, hat die IHK in Bayreuth zusammengestellt.

 
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Kulmbach - Die neuen Corona-Regel ersetzen die bis dahin zahlreich nötigen Allgemeinverordnungen, die bislang immer das Landratsamt erlassen musste. Eins der wichtigsten Ergebnisse: Nun dürfen auch die Gastwirtschaften wieder öffnen, nicht nur die Biergärten. Die Regeln dort sind dank der niedrigen Inzidenzen im Kulmbacher Land sogar recht übersichtlich und, anders als während vorangegangener Lockerungen ist nun sogar der Restaurantbesuch bis Mitternacht möglich. Zahlreiche Anfragen habe es am Montag bei der Behörde gegeben. Viele wollten wissen, was denn nun für ihr Geschäft gilt und wie sie sich zu verhalten haben. Man könne deutlich erkennen, dass die Leute durchstarten wollen. Doch trotz aller neuen Lockerungen sei die Normalität im Vergleich zur Zeit vor Corona noch längst nicht erreicht. So habe das Landratsamt beispielsweise am Montag schon etlichen Veranstaltern von Sonnwendfeiern eher verhaltene Auskünfte geben müssen. Es gebe Unterschiede, ob sich eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund oder auf privaten Grundstücken abspielen soll. Auf öffentlichen Plätzen seien Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Demonstrationen weiterhin nicht gestattet. Der Personenkreis bei solchen Events müsse auch jetzt klar begrenzt, die Teilnehmer eingeladen sein. Bei einem Verein, der etwa auf seinem eigenen Gelände seine Mitglieder zur Sonnwendfeier bittet, sehe es anders aus. Es gebe durchaus weiterhin Gesprächsbedarf in Sonderfällen. In kleinen Schritten werde jetzt Vieles wieder möglich. Das gelte aber nicht für alles, betont die Behörde.

Das Landratsamt will vor allem auch auf Reiserückkehrer achten. Dass die Menschen nach so einer langen Zeit erheblicher Einschränkungen jetzt wieder loslegen wollen, sei mehr als verständlich, sagt Oliver Hempfling, der Chef des Kulmbacher Krisenstabs.

Einige Regelungen:

•7-Tages-Inzidenz unter 50: Es dürfen sich bis zu 10 Personen treffen.

•7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100: Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstands und Angehörigen von zwei weiteren Haushalten (max. 10 Personen).

•Diese Regeln gelten auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Veranstaltungen:

•Inzidenz unter 50: bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel.

•Inzidenz 50 bis 100: bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel.

•Öffentliche Veranstaltungen: einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen

•Private Veranstaltungen: Zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen

•Kinder unter 14 bleiben außer Betracht

Beherbergung

•Jeder Übernachtungsgast braucht bei der Ankunft einen negativen Testnachweis

•Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: alle 48 Stunden ist ein weiterer Testnachweis nach § 4 nötig

•Es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Gästen und Personal

•Es gilt Maskenpflicht, sie entfällt in der Wohneinheit und im angeschlossenen Restaurant am Tisch

•Erfassung der Kontaktdaten ist Pflicht

• Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorhanden sein

Kultur

•In Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten sind kulturelle Veranstaltungen zulässig.

•Die maximale Besucherzahl in Gebäuden wird vorgegeben durch den Mindestabstand von 1,50 Metern nach Anzahl der Plätze (einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen).

•Unter freiem Himmel maximal 500 Personen mit festen Sitzplätzen.

•Erfassung der Kontaktdaten

•Schutz- und Hygienekonzept

•Bei 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Testnachweis erforderlich

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