Verwaltungsgerichtshof genehmigt Teilnahme First Night: Im Trichter darf doch gefeiert werden

Das Lokal Trichter darf nun doch an der First Night teilnehmen. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth am Samstagnachmittag entschieden. 

 
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 Foto: red

Nachdem am Freitag der Verwaltungsgerichtshof beschlossen hatte, dass der Trichter nicht mehr als Vergnüngsstätte genutzt werden darf, setzte die Stadtverwaltung mit einem kurzfristigen Schreiben noch eins drauf, und untersagte Trichter-Geschäftsführer Ahmad Kord Bachech, mit seiner Lokalität an der First Night teilzunehmen.

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Berechtigt, Veranstaltung durchzuführen

Dagegen hatten sich die Veranstalter vom Verein Bayreuth Event & Festival gewehrt und eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragt. Dieser wurde nun am Samstagnachmittag stattgegeben. In einem Schreiben, das dem Kurier vorliegt heißt es: "Es wird festgestellt, dass die Antragsteller berechtigt sind, die für den 13.10.2012 geplante Veranstaltung 'Uni-First-Night 2012' durchzuführen."

Mit-Veranstalter Christian Wedlich sieht die Entscheidung als Erfolg: "Es zeigt, dass sich etwas bewegt, wenn die Gastronome zusammenhalten. Für uns gibt es heute Abend einen Grund mehr zu feiern." Das Lokal Trichter ist eine der elf Locations bei der First Night am Samstagabend.

fau/Foto: Mörzl


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Montagsausgabe (15. Oktober) des Nordbayerischen Kuriers.