Nachdem am Freitag der Verwaltungsgerichtshof beschlossen hatte, dass der Trichter nicht mehr als Vergnüngsstätte genutzt werden darf, setzte die Stadtverwaltung mit einem kurzfristigen Schreiben noch eins drauf, und untersagte Trichter-Geschäftsführer Ahmad Kord Bachech, mit seiner Lokalität an der First Night teilzunehmen.