Kassel (dpa/lhe) - Vier der 14 hessischen Hochschulen haben die sogenannte Zivilklausel in ihren Satzungen verankert. Damit verpflichten sie sich sinngemäß, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. An der Universität Kassel erwägt der Senat nun eine Änderung der Grundordnung. Dagegen regt sich Protest.