Verteidigung hält Anklage nicht mehr für haltbar und drängt auf Vorentscheidung im Untreueprozess NKD-Prozess: Haftentlassung beantragt

Von Manfred Scherer

25 Prozesstage seit dem 18. März. Ein Hauptangeklagter, der seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt: Im NKD-Prozess drängen die Verteidiger des Hauptangeklagten ehemaligen NKD-Chefs Michael Krause jetzt auf die Vorentscheidung: Sie haben am Mittwoch die Entlassung des 38-jährigen Krause aus der U-Haft beantragt.

Im Prozess um eine Millionenuntreue bei NKD drängt die Verteidigung auf eine Vorentscheidung. Foto: Ritter Foto: red

Wie mehrfach berichtet, liegt Krause und seinem damaligen kaufmännischen Leiter Uwe K. schwere Untreue zur Last. Die beiden sollen im Jahr 2012 Überweisungen von insgesamt 3,7 Millionen Euro an die NKD-Auslandstochter Sunfortune in Hongkong veranlasst haben. Vor dort wurde das Geld an eine in Zypern sitzende Beratungsfirma namens Zarando weitertransferiert. Während der Hauptangeklagte Krause behauptet, diese Beratungsfirma habe für das Geld geheime Informationen über Herstellerpreise von Textilproduzenten in Asien geliefert, meint die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft in Hof: Die Beratungsfirma Zarando war eine Scheinfirma, die keinerlei Gegenleistungen erbrachte. Sie habe alleine dem Zweck gedient, das Geld aus der NKD herauszuziehen.

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In ihrem Haftprüfungsantrag argumentieren Krauses Verteidiger, die Anklage sei nicht mehr haltbar. Anlass für den Antrag ist das Ergebnis der Beweisaufnahme von vergangener Woche. Da hatten die Verteidiger des Angeklagten Uwe K. eine von der NKD beauftragten Wirtschaftsprüferin ins Kreuzverhör genommen. Das ergab, dass ein zentraler Punkt der Anklage möglicherweise zu relativieren ist.

Hintergrund: Die Anklage hatte die Annahme, die Beratungsfirma Zarando habe keine Gegenleistungen für die 3,7 Millionen Euro erbracht, auf angebliche Aussagen des Mitangeklagten Uwe K. und der in Hongkong sitzenden Geschäftsführerin der NKD-Tochter Sunfortune zu stützen sei. Während die Sunfortune-Geschäftsführerin schon zu einem früheren Zeitpunkt im Prozess zugegeben hatte, dass sie die Gegenleistungen nicht ausschließen könne, erbrachte die Befragung der Wirtschaftsprüferin, dass Uwe K. eine derartige belastende Aussage so nicht getroffen hatte. Deshalb gehen die Anwälte davon aus, dass Krause die Einlassung über die geheimen Gegenleistungen nicht zu widerlegen ist. Der Ex-Geschäftsführer hat in dem Prozess mehrfach erklärt, ihm sei es durch die Infos über die Herstellerpreise gelungen beim Einkauf in Asien die Preise massiv zu drücken und so für die NKD Millionen hereinzuholen.

Also ein Vorteil anstatt ein Schaden? „Schaden“ ist das zweite Stichwort für den Haftprüfungsantrag der Verteidigung. Der Tatbestand der Untreue erfordert rechtlich einen Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Täter seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Nach Ansicht der Verteidigung haben jedoch mehrere Zeugen ausgesagt, dass die Millionenüberweisungen von der NKD an die Auslandstochter Sunfortune auf Provisionsforderungen der Sunfortune verbucht worden seien. Bilanztechnisch sei somit kein Schaden eingetreten.

Bleibt die Frage: Wie dubios ist die Beratungsfirma Zarando in Zypern? Im Prozess hatten sich Hinweise ergeben, dass hinter der Zarando Krauses Jugendfreund Michael J. steckt. Michael J. war vom NKD-Geschäftsführer Krause vertraulich mit einer geräuschlosen Beschaffung der geheimen Informationen beauftragt worden.

Nach Beginn der Ermittlungen aufgrund einer anonymen Anzeige – die Verteidiger verdächtigen einen NKD-Insider – war Michael J. der Geldwäsche beschuldigt worden. Im Frühsommer wurde J. aufgrund eines Haftbefehls der Hofer Staatsanwaltschaft in Dubai festgenommen worden. Dennoch gelang es nicht, an eine Aussage von J. zu kommen – mittlerweile soll er wieder auf freiem Fuß sein. Eine zypriotisch-griechische Rechtsanwältin, die offiziell Direktorin der Zarando ist, hat auf eine Zeugenladung des Landgerichts für diesen 25. Prozesstag am Mittwoch nicht reagiert und kam nicht nach Hof.

Über den Haftprüfungsantrag hat die 3. Strafkammer noch nicht entschieden.