Verschwundenes Zeugnis Irakische Familie darf hoffen

Peter Rauscher
Der Weg zum Sprachkurs ist für Inas auch ohne Originalzeugnis frei. Foto: Archiv/Peter Rauscher

Ihr Original-Chemiediplom ist bei deutschen Ausländerbehörden „verschwunden“. Die in Bad Berneck lebende Irakerin hätte es für eine Bleibeperspektive dringend gebraucht. Jetzt haben die Behörden ein Einsehen und machen den Weg zum Sprachkurs trotzdem frei.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Etwas Hoffnung keimt auf im Fall der sechsköpfigen Familie in Bad Berneck, der die Abschiebung droht: Mutter Inas darf nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken auch ohne Vorlage ihres Originaldiploms, das bei den deutschen Ausländerbehörden verloren gegangen ist, einen Sprachkurs an der Universität Bayreuth beginnen.

Nicht mehr aufgetaucht

Der Kurier hatte zuvor den Fall geschildert: Mutter Inas, ihr Mann und ihre vier Kinder leben seit sechs Jahren in Bad Berneck. Ihr Asylantrag war abgelehnt worden, sie werden derzeit nur geduldet und könnten jederzeit zurück in den Irak abgeschoben werden. Inas würde gerne Krankenpflegerin in Deutschland werden, könnte mit einer Ausbildung zumindest für fünf Jahre eine Abschiebung der Familie verhindern. Dazu braucht sie aber einen Sprachkurs, den sie als diplomierte Chemikerin an der Universität Bayreuth kostenlos absolvieren können. Dafür wiederum braucht sie ihr Originalzeugnis von der Universität Bagdad. Das aber musste sie beim Asylantrag vor sechs Jahren den deutschen Behörden geben. Seit das Zeugnis 2016 an die Ausländerbehörde des Landratsamts Bayreuth verschickt wurde, ist es nicht mehr aufgetaucht.

Ja, es gab eines

Nach dem Zeitungsbericht reagierte die Regierung von Oberfranken. Sie hat das Originalzeugnis über das abgeschlossene Chemiestudium zwar nicht mehr gefunden, bestätigt aber amtlich wenigstens, dass es eines gibt. In einem Schreiben an Frau Inas (voller Name der Redaktion bekannt) räumt die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) jetzt ein, dass der Verbleib des Originalzeugnisses zwischen Landratsamt und ZAB nicht mehr geklärt werden könne. Frau Inas habe es aber bei ihrer Anhörung in der Bamf-Außenstelle in Bayreuth 2016 vorgelegt. Dem Landratsamt liege eine Kopie des Zeugnisses und eine Kopie der Übersetzung des wesentlichen Inhalts durch einen Dolmetscher vor, der bei der Anhörung dabei war. „ Daraus kann mit Sicherheit geschlossen werden, dass es sich um eine Kopie des beim Bamf vorgelegten Originaldokuments handelt, die das Landratsamt Bayreuth nach Übersendung des Originaldokuments angefertigt hat“, heißt es in dem Schreiben.

Das genügt der Uni Bayreuth

Dem Kurier teilte ein Sprecher der Regierung von Oberfranken mit, die ZAB habe auch mit der Universität Bayreuth geklärt, „dass diese auf der Grundlage der vorliegenden Aktenvorgänge erteilte Bestätigung für die Teilnahme an einem Sprachkurs der Universität genügt“.

Bei Frau Inas wurde diese Nachricht mit verhaltener Freude aufgenommen, sagt Ina Götz, die die Familie ehrenamtlich betreut. Der Weg zum Sprachkurs auf B1-Niveau scheine nun frei, gleich diese Woche will sich Frau Inas an der Uni mit dem Schreiben für das kommende Wintersemester anmelden. Die angestrebte Ausbildung in der Krankenpflege kann sie dann aber erst im September 2023 beginnen. Götz sagt: „Wir können nur hoffen, dass sie bis dahin nicht abgeschoben werden.“

Bilder