Vernehmung ergibt Hinweise, dass die hausinternen Ermittlungen der NKD einseitig gewesen sein könnten – zulasten der Angeklagten Im NKD-Prozess geht’s um die Wurst

Von Manfred Scherer

Bröckelt eine wichtige Säule der Anklage im NKD-Prozess, weil entlastende Indizien weggelassen wurden?  Nach Ansicht der Verteidigung ist das Untreueverfahren um die Zahlung von 3,7 Millionen Euro an einem Punkt angelangt, an dem es um die Wurst geht.

Foto: red Foto: red

Eine Basis der Anklage im NKD-Untreueprozess wurde beim Bindlacher Textildiscounter hausintern geschaffen: eine durch eine Wirtschaftsprüferin durchgeführte „Sonderuntersuchung“. Die Zeugenbefragung der Frau ergab am Donnerstag für die Verteidigung den Verdacht: Im Untersuchungsergebnis könnten belastende Indizien in den Vordergrund geschoben, entlastende Indizien dagegen unterschlagen worden sein.

Nach der Werbung weiterlesen

Die Düsseldorfer Rechtsanwälte Andreas van Dahlen und Johannes Zimmermann haben in fünf Monaten NKD-Prozess einiges über Oberfranken und Hof gelernt: Zuletzt, dass es in der Hochfrankenmetropole leckere Rindswurst gibt und das einzige fränkische Wort mit hartem „T“ der zur Wurst gehörige „Sempft“ ist. Van Dahlen und Zimmermann, die Verteidiger des zusammen mit dem Ex-NKD-Chef Michael Krause wegen schwerer Untreue angeklagten Prokuristen Uwe K., haben denn auch an diesem 24. Verhandlungstag im Zusammenhang mit der Zeugenbefragung der 56-jährigen Steuerberaterin davon gesprochen: „Jetzt geht es um die Wurst – mit Sempft!“

Die Wirtschaftsprüferin hatte im Frühjahr und im Juni 2013 die Hintergründe der Zahlung von 3,7 Millionen Euro von NKD-Konten auf das Provisionsverrechnungskonto der Auslandstochter Sunfortune in Hongkong und den Weitertransfer des Geldes an eine Beratungsfirma in Zypern überprüfen sollen. Das Ergebnis der Prüfung: Die Beratungsfirma „Zarando“ habe keine Leistungen für das Geld erbracht, der Millionentransfer sei auf Anweisung Krauses und seines Prokuristen erfolgt. Als zentrale Beweise flossen in den Untersuchungsbericht die eidesstattlichen Versicherungen des Prokuristen Uwe K. und der Sunfortune-Geschäftsführerin ein. Beide hatten darin gesagt: Zarando habe keine Leistungen erbracht.

In der Beweisaufnahme stellt sich das anders dar: Die Anwälte van Dahlen und Zimmermann nahmen die Wirtschaftsprüferin ins Kreuzverhör und arbeiteten durch Vorhalte von Dienst-E-Mails heraus, dass beispielsweise Uwe K. während der Sonderermittlungen Folgendes geäußert hatte: „Ob Zarando Leistungen erbrachte, kann ich nicht beurteilen.“ Warum diese Äußerung nicht in den Abschlussbericht Eingang fand, konnte die Wirtschaftsprüferin nicht mehr erklären.

Bei dem Begriff „Leistungen“ geht es um die Frage, ob dem Hauptangeklagten Krause die Behauptung zu widerlegen ist, er habe die 3,7 Millionen Euro als Bestechungsgeld verwendet und über die „Zarando“ geheime Mitbewerberpreise und Verkaufspreise von Lieferanten gekauft, um die Beschaffungspreise der wirtschaftlich schwer angeschlagenen NKD massiv zu senken. Uwe K. will auf Anweisung des Firmeninhabers Claas Daun eine nachträgliche Dokumentation der Zahlungen angefertigt haben – das spräche dafür, dass Daun zu diesem Zeitpunkt von Krauses Methode angetan war. Daun soll auch einen Gesellschafterbeschluss unterschrieben haben, mit dem die 3,7-Millionen-Zahlung nachträglich genehmigt wurde.

Dennoch wollte die NKD Krause – den Mann, der als Retter geholt worden war – los werden. Uwe K.’s relativierender Satz, er könne ein Erbringen von Leistungen durch Zarando nicht beurteilen, fand keinen Eingang in die eidesstattliche Versicherung, die K. am 13. Juni 2013 unterzeichnete. Dort werden die belastenden Aussagen nur mit den zwei Worten „meines Wissens“ relativiert. Als Uwe K. die eidesstattliche Versicherung (EV) unterzeichnete, wusste er nicht, dass sie gegen ihn und Krause verwendet werden würde. Die „EV“ ist in der Anklage ausdrücklich als Beweismittel genannt.

Am Tag nach Uwe K.’s eidesstattlicher Versicherung schmiss die NKD Krause als Chef raus. Den Bericht der Wirtschaftsprüferin bekam die Staatsanwaltschaft.