Eine Basis der Anklage im NKD-Untreueprozess wurde beim Bindlacher Textildiscounter hausintern geschaffen: eine durch eine Wirtschaftsprüferin durchgeführte „Sonderuntersuchung“. Die Zeugenbefragung der Frau ergab am Donnerstag für die Verteidigung den Verdacht: Im Untersuchungsergebnis könnten belastende Indizien in den Vordergrund geschoben, entlastende Indizien dagegen unterschlagen worden sein.