Eine erheblich verwahrloste Wohnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragegrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, befand das Landgericht Berlin. In dem verhandelten Fall war die Wohnung einer Mieterin flächendeckend vollgestellt. Das Bad ließ sich nicht mehr betreten, von einer Benutzung ganz zu schweigen. Auch war die Wohnung von Ratten befallen, die schon die Türen angeknabbert hatten und ihren Kot in der Wohnung verteilt hatten.
Vermüllte Wohnung: Rauswurf rechtens
Redaktion 06.06.2017 - 13:14 Uhr