Darf eine Vermieterin in München eine fast Hundertjährige im Streit vor die Tür setzen? Vor dieser schwierigen Frage stehen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Mittwoch. Die demente und bettlägerige Frau lebt seit mehr als 60 Jahren in ihrer Wohnung. Sie soll ausziehen müssen, weil ihr Betreuer die Vermieterin schon häufiger wüst beschimpft hat. Der Mann, der die Frau seit Jahren pflegt, wohnt auf derselben Etage in einem Apartment, das die 97-Jährige gemietet hat.