Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Beklagte ist eine «non profit Corporation», über die rund 50 000 Bücher kostenlos abrufbar sind - darunter 18 Werke der drei Autoren. Ihre Werke sind nach deutschem Urheberrecht in deutscher Sprache noch nicht gemeinfrei. Die Betreiber der Plattform argumentieren, sie unterlägen nur US-Recht.