Kommt es zur Anklage?
In dem Papier heißt es, dass nach bisherigen Erkenntnissen "ein Arbeitsfehler des Triebfahrzeugführers (...) primär ursächlich für den Eintritt der Zugkollision in Ebenhausen-Schälarn" gewesen sei. "Er beachtete die betrieblichen Regeln nach Erhalt einer Zwangsbremsung durch die punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) nicht und setzte die Fahrt unzulässig in Richtung des eingleisigen Streckenabschnittes in Richtung Baierbrunn fort." Die weitergehenden Untersuchungen zu diesem Komplex seien noch nicht abgeschlossen, wird betont.