Bevor die Strafkammer am Mittwoch die Türen schloss, um die Vernehmung der Belastungszeugin zu beginnen, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Gericht und dem Vorsitzenden Bernhard Heim und den Verteidigern. Es ging dabei um eine Sonderakte, die nachträglich angelegt wurde. Der Inhalt: Protokolle, die aus dem Mobiltelefon von Nina U. ausgelesen wurden. Die Slowakin Nina U. und der iranisch stämmige Ali A. hatten in der Nacht der 26. Januar auf verschlungenen Wegen kommuniziert, unter anderem per „Google-Translator“, einem Übersetzungsprogramm im Internet. Die Sonderakte wurde den Verteidigern vorgelegt, gegen den gleich darauf geplanten Start der Vernehmung von Nina U. wandten sich die Verteidiger: Vorhalte ohne Kenntnis des Inhalts der Sonderakte seien schwierig, das Gericht habe andernfalls einen „Wissensvorsprung“. Das Argument stach: In einer längeren Pause konnten die Verteidiger die Akte querlesen.
Laut Shervin Ameri finden sich entlastende Indizien. Zum Beispiel sei tatsächlich über Drogen und Sex gesprochen worden. Ali A. soll in dem Übersetzungsprotokoll sinngemäß so zitiert sein: Er wolle jetzt Sex und wenn Nina U. das nicht wolle, „dann kannst du gehen“.
Der Prozess wird fortgesetzt.