Vergewaltigungsprozess Mutmaßliches Opfer zwei Tage im Zeugenstand

Manfred Scherer
Der Vergewaltigung angeklagt: Ex-Shishabar-Betreiber Ali A., hier mit seinen Verteidigern Shervin Ameri und Volker Beermann. Foto: Archiv/Manfred Scherer

Im Prozess gegen Ex-Shisha-Barbetreiber Ali A. ist die 23-jährige Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt, am Mittwoch bis in den späten Nachmittag vernommen worden. Die Strafkammer legte am Donnerstag eine Sonderschicht ein – an diesem Tag konnten die Verteidiger Nina U. befragen. Über Details aus dem zwei Verhandlungstagen wurde nichts bekannt, die Vernehmung war nicht öffentlich. Bekannt wurde aber ein interessanter Aspekt aus öffentlicher Verhandlung.

 
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Bayreuth - Im Prozess gegen Ex-Shisha-Barbetreiber Ali A. ist die 23-jährige Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt, am Mittwoch bis in den späten Nachmittag vernommen worden. Die Strafkammer legte am Donnerstag eine Sonderschicht ein – an diesem, eigentlich nicht terminierten Tag konnten die Verteidiger Nina U. befragen. Über Details aus dem zwei Verhandlungstagen wurde offiziell nichts bekannt, die Vernehmung war nicht öffentlich. Bekannt wurde aber ein interessanter Aspekt aus öffentlicher Verhandlung.

Wie berichtet, erfolgte die Zeugenbefragung zum Schutz der Privatsphäre der jungen Slowakin hinter verschlossenen Türen. Nina U. sollte aus ihrer Erinnerung die Ereignisse der Nacht vom 26. Januar schildern, in der sie Ali A. in der Diskothek Fabrik kennengelernt und mit ihm nach Hause ins Kreuz gegangen war.

Unstreitig ist: Dort kam es zum Geschlechtsverkehr. Ali A. behauptet, der Sex sei einvernehmlich erfolgt. Nina U. dagegen hatte nach Bekanntwerden des Vorfall ausgesagt, sie habe Sex nicht gewollt, sich gewehrt und in englisch „Nein – fass mich nicht an“ gesagt.

Ali A. behauptet auch, Nina U. habe Rauschgift von ihm gewollt und der Angeklagte stellte zwischen den Zeilen in den Raum, dass die Zeugin ihm dafür Sex in Aussicht gestellt habe.

Was Nina U. als Zeugin vor Gericht sagte, das ist noch nicht bekannt. Die Verteidiger Shervin Ameri und Volker Beermann, die sich gegen die nicht öffentliche Vernehmung gewandt hatten, erklärten auf Anfrage, sie dürften solche Informationen nicht weiter geben. So viel sickerte aber durch: Sowohl die Belastungszeugin als auch der Angeklagte brachen in Tränen aus.

Bevor die Strafkammer am Mittwoch die Türen schloss, um die Vernehmung der Belastungszeugin zu beginnen, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Gericht und dem Vorsitzenden Bernhard Heim und den Verteidigern. Es ging dabei um eine Sonderakte, die nachträglich angelegt wurde. Der Inhalt: Protokolle, die aus dem Mobiltelefon von Nina U. ausgelesen wurden. Die Slowakin Nina U. und der iranisch stämmige Ali A. hatten in der Nacht der 26. Januar auf verschlungenen Wegen kommuniziert, unter anderem per „Google-Translator“, einem Übersetzungsprogramm im Internet. Die Sonderakte wurde den Verteidigern vorgelegt, gegen den gleich darauf geplanten Start der Vernehmung von Nina U. wandten sich die Verteidiger: Vorhalte ohne Kenntnis des Inhalts der Sonderakte seien schwierig, das Gericht habe andernfalls einen „Wissensvorsprung“. Das Argument stach: In einer längeren Pause konnten die Verteidiger die Akte querlesen.

Laut Shervin Ameri finden sich entlastende Indizien. Zum Beispiel sei tatsächlich über Drogen und Sex gesprochen worden. Ali A. soll in dem Übersetzungsprotokoll sinngemäß so zitiert sein: Er wolle jetzt Sex und wenn Nina U. das nicht wolle, „dann kannst du gehen“.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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