Berlin - Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit: "Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen."