Verfahrenseinstellung gegen 1200 Euro Geldauflage Nachbarstreit lief aus dem Ruder

Von Stephan Herbert Fuchs
Das Amtsgericht Kulmbach befasste sich mit einem Nachbarstreit, der aus dem Ruder lief. Foto: red

Anfang März eskalierte ein Nachbarschaftsstreit im Kulmbacher Stadtgebiet. Ein Wort gab das andere und plötzlich stieß ein 60-jähriger Mann seinem um zwei Jahre älteren Widersacher eine Holzleiste in den Bauch. Stechende Schmerzen und eine zwölf Zentimeter lange, Blut unterlaufende Wunde waren die Folge. Vor Gericht wurde das Verfahren zwar eingestellt, doch muss der Angeklagte 1200 Euro als Geldauflage berappen. 900 Euro als Wiedergutmachung an das Opfer, 300 Euro an die Staatskasse. Ein Zivilverfahren auf Schmerzensgeld steht noch aus.

 
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Hintergrund waren seit längerem andauernde Streitigkeiten um einen vor dem Anwesen geparkten Wohnwagen. Das Gefährt versperre die Hälfte des Gehwegs, ältere Menschen mit Rollator kämen gar nicht mehr dran vorbei, außerdem lägen ständig das Trittbrett und diverse andere Gegenstände auf dem Gehweg und den Rasenflächen herum. Natürlich wusste auch das Opfer, ein früherer Polizeibeamter, dass er seinen Wohnwagen nicht dauerhaft sondern nur 14 Tage lang vor dem Haus abstellen darf. Also bediente er sich eines kleinen Tricks, er fuhr mit dem Wohnwagen alle zwei Wochen ein wenig auf und ab, um den Wagen dann an gleicher Stelle wieder abzustellen und die 14-Tages-Frist von neuem zu beginnen. Auch Nachbarn hätten sich deshalb schon beim Ordnungsamt beschwert.

Der Wohnwagen sollte weg

Am 4. März war es wieder einmal so weit, der Angeklagte kam vorbei und forderte den Geschädigten auf, seinen Wohnwagen endlich wegzufahren. Es entwickelte sich ein lauter Streit, bei dem auch das eine oder andere Schimpfwort die Runde machte. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung stieß der Angeklagte dann eine „Sockelleiste aus Presspappe“, so die offizielle Bezeichnung, in den Bauch des Opfers. Die Leiste hatte der Mann zufällig in der Hand, weil er bei seiner Schwägerin tapezieren wollte.

Narbe brauchte zwei Monate, um zu heilen

Er habe sein Gegenüber berührt, aber nicht verletzt, sagte der Angeklagte. Die dokumentierten und attestierten Verletzungen könnten niemals davon stammen. Er werde zu Unrecht beschuldigt. Ganz anders das Opfer: Er habe ihn mit der Leiste in den Bauchraum gestoßen und die Leiste dann bogenförmig nach unten gezogen. Zweieinhalb Monate habe es gedauert, bis die Narbe wieder verheilte. Weil die Wunde gar so blutete, habe er rund zehn Minuten nach dem Vorfall eine Nachbarin gebeten, Fotos davon anzufertigen. Damit war er am nächsten Tag bei der Polizei aufgeschlagen und hatte die Anzeige erstattet. Mittlerweile läuft auch ein Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldzahlungen. „Das soll ein Denkzettel sein, so geht man nicht mit anderen um“, sagte der Geschädigte.

Richterin erkennt aufgeheizte Stimmung

Verteidiger Ralph Pittroff war der erste, der die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld anregte. Staatsanwalt Roland Köhler sah zwar auch keine gefährliche Körperverletzung mehr, hielt aber dennoch an einem strafbarem Verhalten fest, schließlich sei es ja der Angeklagte gewesen, der die Verletzung hervorgerufen hatte.

Richterin Sieglinde Tettmann sprach von einer aufgeheizten Stimmung und favorisierte ebenfalls eine Einstellung. Als Auflage legte sie die 1200 Euro fest. Unter Anrechnung eventueller Schmerzensgeldansprüche sollen davon 900 an den Geschädigten und 300 an die Staatskasse gehen. Zwischenzeitlich ist wenigstens das Problem mit dem dauerparkenden Wohnwagen gelöst. Dafür wurde mittlerweile ein Stellplatz gefunden.

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