Verfahren gegen OB Schramm 37.000 Euro in bar sind keine Geldwäsche

Von Peter Engelbrecht

KULMBACH. Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Henry Schramm ein. SPD-Stadtrat Hans Werther zweifelt am Rechtssystem.

 
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Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Kulmbacher Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) wegen angeblich zweifelhafter Grundstücksgeschäfte gibt es Erleichterung, aber auch Kritik.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte drei Wochen lang ermittelt. Eine anonyme Anzeige war Anfang Februar gegen Schramm wegen Untreue und Bereicherung im Amt bei der Justiz eingegangen. Wenig später hatte der Kulmbacher SPD-Stadtrat und Aufsichtsrat der kommunalen Städtebau GmbH, Hans Werther, wegen mehrerer angeblich zweifelhafter Grundstücksgeschäfte Strafanzeige gegen Schramm wegen Vorteilsnahme im Amt gestellt. Später waren weitere anonyme Anzeigen eingetroffen. Schramm hatte 2013 ein Dreifamilienhaus in der Jean-Paul-Straße 7 von der Städtebau für 145.000 Euro gekauft. Im Juli 2018 erwarb er ein Grundstück in der Albert-Schweitzer-Straße 5 von einem Handwerker für 37 000 Euro in bar. Das Areal hatte die Städtebau 2008 für 55.000 Euro gekauft und im April 2018 an den Handwerker veräußert.

Wie Leitender Oberstaatsanwalt Martin Dippold auf Anfrage mitteilte, wurde das Verfahren eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage bestanden habe.

Der Grundstückskauf 2013 sei von der Staatsanwaltschaft nicht untersucht worden, da die fünfjährige "Verfolgungsverjährungsfrist" bereits abgelaufen war. Das Verfahren sei beschleunigt geführt worden, da sich die Staatsanwaltschaft nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, durch die Ermittlungen die Kommunalwahl am 15. März zu beeinflussen.

Schramms Rechtsanwalt Karsten Schieseck lobte die Staatsanwaltschaft für den Abschluss der Ermittlungen "in sehr kurzer Zeit". Die Strafverfolgungsbehörde habe sämtliche Vorwürfe geprüft und keinen hinreichenden Tatverdacht zur Erhebung einer öffentlichen Klage gesehen. Er, Schieseck, habe von Anfang an diese rechtliche Einschätzung abgegeben. Auch der Vorwurf der Geldwäsche gegen Schramm, weil er ein Grundstück in bar gekauft hatte, sei entkräftet worden. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die 37.000 Euro aus einer Straftat stammen", sagte Schieseck. Auch die Vorwürfe in einem anonymen Schreiben, das am 11. Februar 2020 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war, hätten sich nicht erhärtet. Der Anzeigeerstatter habe keine konkreten Fakten und bloße Spekulationen genannt. Die Vorwürfe betrafen unter anderem die Nutzung von Dienstfahrzeugen durch städtische Mitarbeiter und die Vergabe von Essensgutscheinen an sie.

Hans Werther, der die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit ins Rollen gebracht hatte, sagte zur Verfahrenseinstellung: "Ich bekomme allmählich Zweifel am bayerischen Rechtssystem und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft." Der 68-jährige frühere Gymnasiallehrer hatte Ende 2019 bei der Städtebau erfolglos um Aufklärung gebeten und dann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Schramm war 2013 Geschäftsführer der Städtebau, 2018 deren Aufsichtsratsvorsitzender. Er war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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