Anklage: Der Angeschuldigte war Trainer einer A-Jugendmannschaft. Ihm wird vorgeworfen, er habe über einen Spieler gegenüber einem anderen Trainer behauptet, dieser habe beim Training Drogen dabei gehabt.
Es brodelt in der Gerüchteküche. Wer hat was und wann zu wem gesagt. „Die Wahrheit wird wohl nie herauskommen“, sagt Richter Stefan Käsbohrer am Donnerstag vor dem Amtsgericht Bayreuth. Dort ist ein 43-Jähriger aus dem südlichen Landkreis angeklagt wegen übler Nachrede.
Anklage: Der Angeschuldigte war Trainer einer A-Jugendmannschaft. Ihm wird vorgeworfen, er habe über einen Spieler gegenüber einem anderen Trainer behauptet, dieser habe beim Training Drogen dabei gehabt.
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Angeklagter: Der 43-Jährige erzählt, er habe mit dem anderen Trainer über den Spieler gesprochen, gesagt, dass dieser häufig krank sei, nicht oder zu spät zum Training komme, überhaupt sehr schwierig und anstrengend sei. Schließlich habe er ihn aus der Mannschaft geworfen. Außerdem sei der Vater des Spielers bei ihm gewesen und habe ihm vorgeworfen sein Sohn habe zu Hause erbrochen und Joints im Aschenbecher gehabt. Davon habe er sich distanziert, so der Angeklagte.
Trainer: Der 24-Jährige trainiert die B-Jugend im Nachbarverein, beide Mannschaften haben eine Spielgemeinschaft. Er bestätigt, dass der Angeklagte von Schwierigkeiten mit dem Spieler erzählt habe, dass er Drogen beim Training dabei gehabt habe, „was zum Rauchen“. Er habe darüber nur mit seinem Co-Trainer gesprochen. Wie der Vater von den Drogenäußerungen erfahren habe, wisse er nicht.
Co-Trainer: Vom anderen Trainer habe er von den Äußerungen des Angeklagten gehört. Es sei nicht um Alkohol gegangen, eher Richtung Haschisch. Mit dem Angeklagten selber habe er nicht gesprochen, nur über Dritte von allem gehört.
Spieler: Der 16-Jährige erzählt, er war in der Shisha-Bar des Sportheims, habe dort Bier getrunken und Ärger mit seinem Vater bekommen, weil er öfter betrunken war. Von einem Kumpel habe er erfahren, es werde darüber geredet, dass er mit Drogen zu tun habe und welche verkaufe. „Ich trau mich auf kein Fest und keine Kerwa mehr“, so der Jugendliche. Davon habe er seinem Vater nichts erzählt. Warum ihn der Trainer aus der Mannschaft geworfen hat, verstehe er nicht. Aber das mit den Drogen habe ihn mehr getroffen. Von wem sein Vater alles erfahren habe, wisse er nicht. Und das mit den Kippen daheim und dem Erbrechen, was der Vater behauptet habe? „Blödsinn“, sagt der 16-Jährige.
Verteidiger: „Es gibt nichts Schlimmeres, als Trainer einer Jugendmannschaft zu sein“, stellt er fest. Das Ganze sei eines Strafverfahrens unwürdig. Ob das mit den Drogen stimme, lasse sich letztlich nur durch eine Haarprobe beim Spieler feststellen.
Staatsanwalt: Er will nur die Anklage geklärt haben. Gab es vom Angeklagten die Behauptung, der Spieler habe in der Kabine Drogen dabei gehabt? Und er möchte wissen, von wem der Vater informiert wurde. „Bevor es zu Falschaussagen kommt, sollten wir das Verfahren beenden“, sagt er.
Richter: Käsbohrer wundert sich, dass der Vater die angebliche Drogen-Behauptung angezeigt hat. „Der Vorwurf an den Sohn, er würde Drogen verkaufen, ist doch viel schwerwiegender.“ Das Verfahren wird eingestellt, der Angeklagte muss 100 Euro Auflage an den Verein Fähre zahlen.
Vater: „Das akzeptiere ich nicht“, sagt er. Sein Sohn könne sich nach den angeblichen Vorwürfen nirgends mehr blicken lassen. Er werde nun Zivilklage einreichen. Und er möchte wissen, ob sein Sohn die 100 Euro bekommt.