Verfahren des früheren Amtsrichters eingestellt Zoff um Personalakte: Ehemaliger Amtsrichter verklagt Freistaat

Peter Engelbrecht
 Foto: red

In der Sache haben wir schon einmal verhandelt“, berichtete der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Karl-Friedrich Richter. Und fürwahr: Der frühere Amtsrichter W. lag erneut mit dem Freistaat im Clinch.

 
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Gestern ging es um die Entfernung von Unterlagen aus den Personalakten. W. war bis zu seiner Ruhestandsversetzung Anfang März 2011 als Betreuungsrichter am Amtsgericht Bayreuth tätig. Seit Mitte März besitzt er eine Zulassung als Rechtsanwalt.

Mit seiner Klage begehrte er zunächst pauschal die Entfernung von Unterlagen aus seiner Personalakte, die ihm zum Nachteil gereichen könnten. Nach Akteneinsicht präzisierte er sein Begehren unter Nennung von 21 Schriftstücken, auf die in verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zwischen den Parteien immer wieder Bezug genommen worden war. Der Beklagte, vertreten durch Landgerichtspräsident Manfred Werth, hatte nunmehr mitgeteilt, dass man aufgrund der Einstellung des Zwangspensionierungsverfahrens die damit in Verbindung stehenden Unterlagen aus dem Personalakt entfernt habe.

"Falsche Verfahrensweise"

Daraufhin erklärte W. auch im Hinblick auf seine von ihm beantragte Ruhestandsversetzung den Rechtsstreit für erledigt. Auch Werth sah das so und beantragte, die Kosten W. aufzuerlegen. „Da muss ich schon noch was dazu sagen“, konterte der frühere Amtsrichter, der vor kurzem mit 64 Jahren in den Ruhestand gegangen war. Er kritisierte eine „falsche Verfahrensweise“. Die Unterlagen seien entgegen der Vorschriften des Beamtengesetzes nicht nach zwei Jahren aus den Personalakten entfernt worden. Zudem sei nicht feststellbar, wo die Dokumente gesammelt wurden und woher sie gekommen sind. Nunmehr seien die Personalakten mehrheitlich bereinigt. Zudem gebe es einen Vermerk, dass entsprechende Unterlagen gesondert aufbewahrt und nicht verwertet werden dürfen.

Verwaltungsgerichtspräsident Richter stellte das Verfahren daraufhin ein, die Kosten werden zwischen den Parteien geteilt. Die Klage sei nicht ganz unbegründet gewesen, sagte Richter, doch inzwischen seien die Mängel behoben worden. „Es kann nicht einen formellen Personalakt und einen zweiten, geheimen Akt geben“, rügte er.

Wie Landgerichtspräsident Werth auf Kurier-Anfrage erläuterte, hatte das Justizministerium die Zulassung von W. als Anwalt genehmigt.

Symbolbild: pa

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