Das Pentagon betonte, eine Verlängerung diene der Verteidigung der USA. Die Amerikaner seien dann deutlich sicherer. Man könne es sich nicht leisten, die Instrumente für Inspektionen und Meldepflichten zu verlieren. Eine Verlängerung bis 2026 gäbe beiden Seiten auch genug Zeit, neue Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle zu sondieren, hieß es weiter aus dem US-Verteidigungsministerium. Die Regierung von Bidens Vorgänger Donald Trump hatte sich mit Moskau nicht einigen können.
Knackpunkt war nach US-Medien das "Einfrieren" der Zahl aller Atomsprengköpfe beider Länder. Die Trump-Regierung bestand darauf. Der Vertrag legt nur die Begrenzung der Zahl der einsatzbereiten Atomsprengköpfe fest. Zudem hatte die Trump-Regierung ein multilaterales Abkommen mit Beteiligung Chinas angestrebt. Peking weigert sich aber, über sein relativ kleines, aber wachsendes Atomwaffenarsenal zu verhandeln.
Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg begrüßte die sich abzeichnende Einigung: "Ich habe immer wieder erklärt, dass wir nicht in eine Situation geraten sollten, in der wir für Atomsprengköpfe keinerlei Begrenzungen mehr haben." Eine Verlängerung könne Beginn einer weiteren Stärkung der nuklearen Rüstungskontrolle sei. "Vereinbarungen, die mehr Waffen abdecken und auch mehr Staaten wie China einbeziehen, sollten in Zukunft auf die Agenda kommen."
Das Internationale Friedensforschungsinstitut in Stockholm (Sipri) äußerte sich ebenfalls positiv. Sipri-Direktor Dan Smith sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag): "Es ist seit Langem klar, dass die Verlängerung des Vertrages notwendig ist, dass Joe Biden sich voll dafür einsetzt und dass Wladimir Putin sie auch will. Donald Trump war das einzige Problem."
Die Gefahr eines Atomkriegs galt während Trumps Amtszeit als deutlich höher als in den drei Jahrzehnten zuvor. Grund war unter anderem das Ende des INF-Vertrags zum Verzicht auf landgestützte atomwaffenfähige Mittelstreckensysteme. Die USA hatten ihn 2019 mit der Begründung aufgelöst, dass Russland mit seinem Mittelstreckensystem 9M729 dagegen verstoße. Der Vertrag untersagte Produktion, Tests und Besitz von bodengestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörpern mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern. Auch das Abkommen über militärische Beobachtungsflüge ließen beide Seiten auslaufen.
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