Verpflichtend angegeben werden muss das Herkunftsland schon für viele Lebensmittel. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und auch frisches Rindfleisch - hier bezogen auf Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung. Özdemir machte klar, dass die Verordnung nun ein erster Schritt zu mehr sei. Da die EU-Kommission weiter keinen Vorschlag für eine umfassendere EU-weite Kennzeichnung gemacht habe, plane er eine nationale Regelung. Auf EU-Ebene geprüft wird eine Ausdehnung etwa auf Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Hartweizen in Teigwaren, Reis, Kartoffeln und Tomaten in manchen Tomatenprodukten.
Mehr Transparenz
Für mehr Transparenz sollen neben den Angaben zur Herkunft bald auch Infos zur Tierhaltung kommen. Özdemir plant eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse mit fünf Kategorien während der Mast vom gesetzlichen Mindeststandard bis hin zu Bio. Sie soll in diesem Jahr zunächst mit frischem Schweinefleisch starten. Platzhirsch ist eine schon seit Jahren bekannte Kennzeichnung der großen Supermarktketten.
Auch zur Herkunft gibt es bereits eine Reihe freiwilliger Logos. Dabei sollen Medaillen und Etiketten oft eine besondere Regionalität verbürgen. So werben die Bundesländer mit Siegeln, auch Handelsketten haben eigene Regionalmarken. Die Kriterien, was das bezogen auf die Zutaten genau bedeutet, sind aber unterschiedlich. Dazu kommen in der EU "geschützte Ursprungsbezeichnungen" etwa für Allgäuer Emmentaler und "geschützte geografische Angaben" wie für Lübecker Marzipan.
Daneben gibt es auch ein bundesweit einheitliches Logo: das 2014 eingeführte blaue "Regionalfenster", das Hersteller freiwillig auf Packungen drucken können. Inzwischen haben es mehr als 5500 Produkte, wie der Trägerverein Ende vergangenen Jahres mitteilte. Bei Fleisch und Wurst kamen demnach viele hinzu. Das "Regionalfenster" zeigt, woher die wichtigsten Zutaten stammen und wo sie verarbeitet wurden.