Zwar hat nicht jeder Sparer, dessen Vertrag eine solche unzulässige Klausel enthält, automatisch weniger Zinsen bekommen, als ihm zustanden. In vielen Fällen sei das aber so; Geld zurück hätten die wenigsten Kunden bekommen, so die Verbraucherschützer. Im Schnitt könnten nach deren Berechnung Sparern rund 2500 Euro zu wenig ausbezahlt worden sein. Angesichts von 1,2 Millionen Verträgen bundesweit könnte demnach ein Schaden in Höhe von rund drei Milliarden Euro entstanden sein.
Verbraucherschützer werfen den Sparkassen vor, auf Zeit zu spielen. Sie machen deshalb mit Musterfeststellungsklagen Druck. Denn viele Sparverträge sind demnach inzwischen ausgelaufen oder wurden gekündigt. Damit drohten Ansprüche der Kunden zu verjähren. Allein die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt neun Verfahren, denen sich 6000 Verbraucher angeschlossen haben.
Wer sich an keiner Musterklage beteiligt hat, muss selbst bei der Bank Druck machen und notfalls Nachzahlungen vor Gericht durchsetzen. Auch die Musterkläger müssen teils noch Anschlussprozesse führen.