Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung ebenfalls. "Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt", teilte er mit.
Das sagen Verbände
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein "positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik". "Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt." Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
Die Luftverkehrswirtschaft reagierte nüchterner. Mit Blick auf die vieldiskutierte Drei-Stunden-Schwelle, ab der bei Verspätung Entschädigungen gezahlt werden müssen, sprach der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) von einem Versäumnis. "Für Mittel- und Langstreckenflüge ist es unmöglich, in so kurzer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren", teilte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang mit.
"In dem ohnehin angespannten Wirtschaftsumfeld können sich Airlines eine Doppelbelastung von Kompensationszahlung und den Kosten einer Ersatzmaschine nicht leisten." Er verwies auf den Wettbewerb mit ausländischen Fluggesellschaften, für die die Regeln nur gelten, wenn ihr Flug in der EU startet.
So geht es weiter
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.