Was halten die Verbraucherschützer von den neuen Regeln?
Grundsätzlich lobt Beuc den Kompromiss. Das Gesetz erfülle viele Kriterien, etwa dass nun auch die Cybersicherheit bei Produkten berücksichtigt werden müsse. Zudem werde es einfacher, im Falle eines Rückrufs seine Rechte geltend zu machen. Die Organisation hätte sich aber gewünscht, dass digitale Marktplätze - dazu zählt Amazon - stärker in die Verantwortung genommen werden und sichergestellt ist, dass sie für gefährliche Produkte haften.
Was sagt der Handel?
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel betont, dass sich Händler und auch Online-Marktplätze bereits für Sicherheit und Verbraucherschutz einsetzen. Aufgaben staatlicher Stellen sollten nicht auf die Marktplätze übertragen werden. Diese sollen nun regelmäßige Stichproben machen, ob die Artikel sicher sind. "Allerdings hat ein Onlinemarktplatz im Gegensatz zum Hersteller Produkte, die über den Marktplatz verkauft werden, in den meisten Fällen noch nicht einmal selbst im Lager." Zudem wird bemängelt, dass nicht klar sei, welche Standards und Testverfahren angewendet werden müssten, so dass die Marktplätze selbst Kriterien festlegen müssten.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Dies könnte im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund anderthalb Jahre später sollen die Regeln gelten.
Was erhoffen sich die Gesetzgeber von den Änderungen?
Die neuen Vorschriften sparen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schätzungen zufolge in der EU im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den kommenden zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro ein, wie das EU-Parlament mitteilte.