Sehe ich meinem Vater ähnlich? Hat er dieselben Interessen wie ich? Solche oder ähnliche Fragen mag sich eine 21-jährige Frau, die mittels anonymer Samenspende gezeugt wurde, gestellt haben. Sie wollte Antworten, einen Namen. Die Reproduktionsklinik verweigerte jedoch die Auskunft, obwohl die Rechtssprechung inzwischen eindeutig ist. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. In der Praxis aber verweigern immer noch Kliniken und Ärzte die Auskunft.